Luftverkehrsrecht - Neuseelands Drohnenpiloten kennen keine Regeln
« NewsübersichtNachdem eine Drohne im letzten Jahr fast mit einem Airbus beim Landeanflug kollidiert war, fordert die zuständige Sicherheitskommission eine strengere Anwendung geltender Auflagen.
Es passierte Anfang April letzten Jahres: Beim Landeanflug auf den Flughafen von Auckland in Neuseeland kollidierte ein Airbus A320 der New Zealnd Airways beinahe mit einer Drohne. In der Folge musste ein Teil des Luftraums geschlossen werden. Gut ein Jahr später hat die betraute Untersuchungskommission einen Bericht zum Vorgang vorgelegt. Darin kritisiert sie, dass die Drohnenregeln in dem Inselstaat nicht konsequent zur Anwendung kommen. Bis heute wurde die Identität nicht ermittelt.
Neuseeländischen Drohnenpiloten sei häufig gar nicht klar, dass sie sich strafbar machten, wenn sie mit ihrem unbemannten Flugobjekt in geschützten Luftraum wie an Flughäfen eindrängen. Auch die Kenntnis zur Registrierungspflicht von Drohnen sei wenig verbreitet. Das fehlende Wissen sei eines der zentralen Sicherheitsprobleme, konstatiert die Kommission. Ein potentieller Grund: Vergehen werden zu selten verfolgt. Das müsse sich nach Ansicht der Expertengruppe dringend ändern. Nur dann sei die geplante Integration ziviler Drohnen in den Luftraum Neuseelands auch durchführbar.
