Luftverkehrsrecht - Haft wegen Kameradrohnen
« NewsübersichtWer mit Kameradrohnen in Deutschland unterwegs ist, muss Flugverbotszonen gut kennen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder bis hin zu Gefängnisstrafen.
Neulich in Wilhelmshaven: ein Reporter ließ seine Kameradrohne aufsteigen, um Filmmaterial zu generieren. Was er nicht beachtet hat: er war mit der Drohne in der Nähe eines Militärgeländes unterwegs, wo unbemannte Luftfahrtzeuge streng verboten sind. Die Polizei schritt ein, und nun droht dem Mann eine Haftstrafe, denn das Vergehen kann als Spionage gewertet werden.
Auch von solchen Extremen abgesehen gibt es einige Einschränkungen durch den Gesetzgeber, festgelegt in der Luftverkehrs-Ordnung. Das betrifft etwa das Verbot, Drohnen in der Nähe von Flughäfen, Justizvollzugsanstalten und Industrieanlagen aufsteigen zu lassen. Ebensowenig erlaubt ist das Überfliegen privater Grundstücke. Auch bei Aufnahmen von Personen ist Vorsicht geboten. Denn die müssen laut Datenschutz-Grundverordnung dafür ihre Einwilligung geben – eine Bestimmung, die im Übrigen für alle Kameras gilt (auch Smartphones), die Personen aufzeichnen. Das wird in der Praxis zwar wenig beachtet, kann aber zu juristischen Auseinandersetzungen führen.
