Tracking pixel Klima-Gutachten: IGH bestätigt völkerrechtliche Klimaschutzpflichten · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Klima-Gutachten: IGH bestätigt völkerrechtliche Klimaschutzpflichten

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Der IGH legt in einem Gutachten vom 23. Juli 2025 die völkerrechtlichen Klimaschutzpflichten der Staaten dar – und zeigt die rechtlichen Konsequenzen auf. Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am 23. Juli 2025 ein wegweisendes Gutachten zum Klimaschutz („Obligations of States in respect of Climate Change“) veröffentlicht, das die völkerrechtlichen Klimaschutzpflichten präzisiert und die Konsequenzen von Pflichtverletzungen aufzeigt. Im Fokus stehen zwei Fragen: Welche Verpflichtungen ergeben sich für Staaten im globalen Klimaschutz - und welche rechtlichen Folgen drohen, wenn sie diesen nicht nachkommen? Wir haben die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst und zeigen die praktischen Auswirkungen des Gutachtens auf.

Klimaschutzpflichten aus internationalen Abkommen

Neben allgemeinen Grundsätzen wie der Pflicht zur Vermeidung grenzüberschreitender Umweltschäden stützt der IGH bestimmte Klimaschutzpflichten der Staaten vor allem auf die völkerrechtlichen Klimaverträge – die UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC), das Kyoto-Protokoll und das Pariser Klimaabkommen.

Nach Auffassung des IGH ergeben sich daraus klare Verpflichtungen etwa zur Minderung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre. Außerdem müssen Staaten ihre nationalen Klimaschutzbeiträge („Nationally Determined Contributions“, NDCs) vorbereiten, kommunizieren und dauerhaft aufrechterhalten. Der IGH hebt das Pariser Klimaabkommen dabei als das „aktuellste rechtlich verbindliche universelle Instrument“ hervor und stellt dessen zentrales Ziel in den Mittelpunkt: die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau, dass die Staaten zu Maßnahmen verpflichten soll, um dieses Ziel zu erreichen.

Über die reine Emissionsminderung hinaus betont der IGH auch die Pflicht zur internationalen Kooperation. Insbesondere entwickelte Staaten sollen finanzielle und technologische Unterstützung leisten, um Entwicklungsländern die Umsetzung ambitionierter Klimaziele zu ermöglichen.

Klimaschutz als Menschenrecht

Im Zentrum des Gutachtens steht auch die erstmalige ausdrückliche Verknüpfung von Klimaschutz und Menschenrechten. Dabei betont der IGH, dass das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als grundlegendes Menschenrecht zu verstehen ist. Dieses Recht bilde eine Grundlage für die Ausübung zahlreicher weiterer Menschenrechte.

Die Anerkennung dieses Rechts schafft eine neue rechtliche Dimension, die sowohl nationale als auch internationale Klimaschutzbemühungen auf eine feste menschenrechtliche Grundlage stellt und der Verantwortung der Staaten für gegenwärtige und zukünftige Generationen Nachdruck verleiht.

Staaten haften für Pflichtverletzungen

Zur zweiten Ausgangsfrage stellte der IGH klar, dass die bestehenden Regeln des Völkerrechts auch auf die Einhaltung von Klimaschutzpflichten Anwendung finden. Die Verantwortlichkeit eines Staates knüpft dabei nicht nur an die bloße Emission von Treibhausgasen an, sondern insbesondere auch an die Verletzung völkerrechtlicher Klimaschutzpflichten – etwa durch unzureichende Regulierung, die Förderung fossiler Energien oder das Unterlassen notwendiger Maßnahmen zum Klimaschutz.

Der IGH betont hierbei den erga omnes-Charakter der Klimaschutzpflichten: Sie schützen globale Gemeininteressen und erlauben es auch nicht unmittelbar betroffenen Staaten, Verstöße zu rügen und die Beendigung völkerrechtswidriger Handlungen einzufordern.

Rechtlich unverbindlich - aber starke Signalwirkung

Das IGH-Gutachten entfaltet keine rechtliche Bindung, bietet jedoch ein kraftvolles juristisches Werkzeug, das den völkerrechtlichen Rechtsrahmen konkretisiert und zur Rechenschaftspflicht der Staaten beiträgt. Es dient als Leitfaden, der Staaten bestimmte Klimaschutzpflichten aus völkerrechtlichen Klimaverträgen zuschreibt. Ob sich daraus effektives Handeln ergibt, hängt nun maßgeblich vom politischen Willen ab.

Dennoch genießt das Gutachten hohe juristische Autorität und gilt als wegweisend für künftige Rechtsdebatten im Bereich Klimaschutz und Menschenrechte. Insbesondere die Anerkennung des Rechts auf eine saubere Umwelt als Menschenrecht öffnet neue Türen für internationale und nationale Rechtsverfahren, in denen Staaten künftig stärker in die Pflicht genommen werden könnten.

Abzuwarten bleibt, wie die Staaten reagieren – bislang ist die Resonanz verhalten. Klar ist aber: Das Gutachten erhöht den rechtlichen und politischen Druck, völkerrechtliche Klimaschutzpflichten nun konsequent umzusetzen.




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