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Biogas-Regulierung ab 2026: BNetzA setzt neue Maßstäbe für Netzzugang und Bilan-zierung

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Inhalt

Neuer Rechtsrahmen für Biogas ab 2026: Mit neuen Festlegungen regelt die BNetzA den Biogas-Netzzugang unionsrechtskonform – mit Folgen für Netzbetreiber und Einspeiser. Wir zeigen, was sich ändert und wer betroffen ist.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im September 2025 mit zwei Beschlüssen (Az. BK7-24-01-010 und BK7-24-01-008) den Rechtsrahmen für den Zugang von Biogas sowie anderen erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen ab dem 1. Januar 2026 neu geordnet. Gleichzeitig entsteht mit dem Außerkrafttreten der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zum Jahresende ein unionsrechtskonformes Festlegungsregime. Betroffen sind alle Marktakteure – von Fernleitungs- und Verteilnetzbetreibern über Transportkunden bis hin zu Biogaseinspeisern.

Wir zeigen, was sich ändert, welche Übergangsregelungen gelten und was Marktteilnehmer jetzt vorbereiten sollten.

Neue Festlegungen der BnetzA zum Biogas-Netzzugang ab 2026

Ausgangspunkt war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 (Az. C-718/18). Danach verstieß die auf § 24 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) a. F. gestützte normative Regulierung – darunter auch die GasNZV – gegen europäische Energiebinnenmarktrichtlinien. Die Vorstrukturierung regulatorischer Entscheidungen durch die Bundesregierung schränkte die Unabhängigkeit der BNetzA unzulässig ein.

Der Gesetzgeber reagierte daraufhin mit dem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben (EnWRAnpG 2024) vom 29. Dezember 2023. Das EnWRAnpG 2024 übertrug der BNetzA umfassende Festlegungsbefugnisse für die Entgelt- und Zugangsregulierung (§ 20 Abs. 4, § 29 EnWG) und bestimmte zugleich das Außerkrafttreten der GasNZV zum 31. Dezember 2025.

Kontinuität mit Anpassung: Was für Biogas künftig gilt

Die neuen Festlegungen knüpfen inhaltlich an die bisherigen §§ 34 bis 36 GasNZV an und sichern damit Kontinuität im Biogasbereich. Sie regeln insbesondere:

  • den vorrangigen Netzzugang für Biogas-Transportkunden,
  • den erweiterten Bilanzausgleich,
  • die Qualitätsanforderungen für Biogas.

Ziel ist, den Übergang in das neue Regime ohne Brüche zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit von Biogas zu stärken. Die BNetzA überführt daher bewusst große Teile der bekannten Vorgaben in das Festlegungsregime. Gleichzeitig wurden einzelne Vorgaben überarbeitet und an aktuelle Marktanforderungen angepasst.

Der Beschluss BK7-24-01-010 enthält die Regelungen zum Netzzugang (vormals § 34 GasNZV) und zu den Qualitätsanforderungen (vormals § 36 GasNZV). Parallel hierzu greift der Beschluss BK7-24-01-008 nahezu wortgleich den bisherigen § 35 GasNZV zum erweiterten Bilanzausgleich auf und ändert ergänzend die Festlegung “GaBi Gas 2.0” (BK7-14-020) aus dem Jahr 2014, die insbesondere das System der Ausgleichs- und Regelenergieleistungen im deutschen Gasmarkt regelt.

Was Marktakteure jetzt prüfen müssen

Unternehmen sollten die verbleibenden Monate bis zum Jahresende nutzen, um ihre internen Prozesse auf die neuen Vorgaben ab 2026 einzustellen. Für Netzbetreiber, Einspeiser, Transportkunden und Projektentwickler gilt es insbesondere, die relevanten Festlegungen zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen in den Abläufen vorzunehmen.

Parallel dazu laufen weitere Gesetzgebungsverfahren mit potenziellen Auswirkungen auf den Gasmarkt. Aktuell wird das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich im Bundestag beraten. Auch eine Nachfolgeregelung zu § 33 GasNZV steht derzeit noch aus.

Fazit: Biogas bleibt zentral für die Energiewende

Die neuen Festlegungen der BNetzA markieren einen wichtigen Schritt hin zu einem einheitlichen, unionsrechtskonformen Regulierungsrahmen. Mit dem Übergang vom bisherigen Verordnungs- zum Festlegungsregime wird die Zuständigkeit der BNetzA gestärkt und die Regulierung zugleich flexibler ausgestaltet. Die Behörde kann nun schneller auf technische Entwicklungen und Marktveränderungen reagieren – etwa bei der Einspeisung erneuerbarer oder dekarbonisierter Gase.

Fakt ist: Biogas soll im künftigen Gasmarkt eine stärkere Rolle einnehmen – und bietet Chancen für Netzbetreiber wie auch Einspeiser, die frühzeitig auf das neue Regime reagieren.

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