Tracking pixel 🔒 Luftverkehrsrecht - USA: Drohnenregulierung verzögert sich · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

🔒 Luftverkehrsrecht - USA: Drohnenregulierung verzögert sich

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Neue Regelungen für Drohnenflüge außerhalb des Sichtfeldes in den. USA stehen immer noch aus. Die jüngste Frist für Stellungnahmen der Industrie gegenüber der Luftaufsichtsbehörde FAA ist gerade verstrichen.

Ursprünglich sollte es viel schneller gehen. Als US-Präsident Donald Trump 2025 seine zweite Amtszeit antrat, kündigte er eine sofortige Reform der Drohnenregularien an. Die Federal Aviation Authority (FAA) wurde per Executive Order angewiesen, innerhalb weniger Monate den Weg für Drohneneinsätze außerhalb des Sichtfeldes (BVLOS) freizumachen. Doch die Behörde hinkt dem Zeitplan deutlich hinterher. So ist die flächendeckend geplante Einführung von Lieferdrohnen bisher noch eine Ausnahme (siehe Presse aktuell).

Anfang August 2026 lief nun eine verlängerte Frist zur Stellungnahme eines FAA-Verordnungsentwurfs ab. Dieser soll regeln, unter welchen Bedingungen Lieferdrohnen operieren dürfen. Der Verband der Computer & Kommunikationsindustrie CCIA kommentierte, dafür sei eine föderale Regelung unabdingbar, die Einzelstaatsgesetze breche. Zu den Verbandsmitgliedern zählen Drohnenbetreiber, die Lieferungen an Endkunden übernehmen. Das könne die Kosten von Paketlieferungen um 70 Prozent drücken. Die lange erwartete FAA-Verordnung dürfte frühestens Ende des Jahres verabschiedet werden.

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