Tracking pixel 🔒 Luftverkehrsrecht - Drohnen-Führerschein: Zeit für eine Verlängerung · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

🔒 Luftverkehrsrecht - Drohnen-Führerschein: Zeit für eine Verlängerung

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In Deutschland laufen die ersten Drohnenführerscheine ab. Pilotinnen und Piloten müssen vor Ablauf von fünf Jahren verlängern und bei höherwertigen Abschlüssen ihre Kenntnisse erneut unter Beweis stellen.

Mit Inkrafttreten der ersten EU-weiten Drohnenregulierungen zum 31.12.2020 sind in Deutschland Drohnen Führerscheine verpflichtend geworden. Ihre Gültigkeit: jeweils fünf Jahre. Damit laufen die ersten Flugerlaubnisse von unbemannten Luftfahrzeugen aus.

Das Absolvieren eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 ist für alle Fernpiloten, die in der offenen Betriebskategorie mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g oder mehr fliegen wollen, verpflichtend. Die Nachweise können laut Luftfahrt-Bundesamt vor Ablauf einfach verlängert werden.

Wer das Fernpiloten-Zeugnis A2 verlängern will, hat zwei Optionen: entweder den Erwerb eines höherwertigeren Zertifikats (STS), eine Auffrischungsschulung oder eine erneute Prüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle.

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