
| Erneuerbare-Energien-Recht
Schöner Schnappschuss auf der Jahrestagung des Forum Contracting
Vielen Dank an die Kollegen Wolfdieter v. Hesler, Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer und Dr. Andreas Klemm
| Erneuerbare-Energien-Recht
Vielen Dank an die Kollegen Wolfdieter v. Hesler, Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer und Dr. Andreas Klemm
Im tiefsten Tal kann man schon das Licht am Horizont sehen. Deshalb durchhalten, Lösungen finden, Hoffnung schöpfen. Bleiben Sie gesund!
| Datenschutzrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie
In unserem Beitrag vom 02.03.2020 berichteten wir bereits über ein streitiges Verfahren, in dem es um den erfolgreichen Kampf der Windenergiebranche um den Zugang zu Eigentümerinformationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens ging. In diesem Zusammenhang erreichten uns viele Anfragen hinsichtlich eines Urteils vom 06.01.2020 mit ähnlichem Streitgegenstand. Wir möchten klarstellen, dass es sich hierbei um eine fehlerhafte Information handelt. Das angesprochene Urteil ist vom Verwaltungsgericht Dresden vom 06.11.2019 (AZ 4 K 5232/17) und untermauert im Grundsatz die bisherige Auffassung von unseren Rechtsanwälten in diesen Verfahren.
| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Handels- u. Gesellschaftsrecht
In Krisenzeiten sind vielen Unternehmen von Umsatzeinbußen betroffen. Als Reaktion hierauf wird die Produktion heruntergefahren oder gleich vorübergehend ganz ausgesetzt. Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung zur Drosselung der Produktion betriebswirtschaftlich besonders in einem Punkt sinnvoll: Die laufenden Kosten werden gedrückt. Durch einen geringeren Energieverbrauch können vorhandene Liquiditätsreserven anderweitig genutzt werden. Aber Achtung: Der Teufel steckt im vertraglichen Detail. Insbesondere Energie-Großkunden können auf diesem Wege ihrer Zahlungsverpflichtung nur selten entkommen. Häufig werden nämlich Preisabreden getroffen, die zur Abnahme einer Mindestmenge bzw. zu Entrichtung eines Mindestpreises verpflichten.
| Handels- u. Gesellschaftsrecht
Vergangene Woche hat der Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossenen. Mit Wirkung zum 28.03.2020 ist es nun in Kraft getreten. Das Gesetz bündelt eine Vielzahl von Maßnahmen, welche die geltende Rechtslage auf die Corona-Krise anpassen. Neben den bereits viel diskutierten Änderungen im Insolvenzrecht sowie den Stundungen für Mietzahlungen und bei Verbraucherdarlehen, beschäftigt sich das Covid-19-Abmilderungsgesetz auch mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Fokus insbesondere: Digitale Haupt- und Gesellschafterversammlungen. Erfasst sind darüber hinaus auch Amtszeitverlängerung von Vereinsvorständen und WEG-Verwaltern. Diese sollen zunächst rechtssicher weiterarbeiten können, bis die Beschlussfassung in den jeweiligen Wahlgremien ihrer Gesellschaften wieder möglich ist.
| Datenschutzrecht
Einwilligungserfordernis bei Videokonferenzen In unseren vorangegangenen Newslettern haben wir uns bereits mit dem Datenschutz in der Krisenzeit und insbesondere mit den rechtlichen Problemen des Homeoffice beschäftigt. In diesem Teil möchten wir auf die speziellen Anforderungen bei der Nutzung von Videokonferenzen hinweisen. Was für Daten werden verarbeitet? Bei der Anmeldung bzw. Einwahl in das Tool sind regelmäßig Namen, Unternehmenskürzel, geschäftliche Telefon- und E-Mail-Adressen anzugeben sowie die jeweiligen Einwahladressen (Im Homeoffice u.a. auch private IP) gespeichert. Weiterhin werden die gesprochene Sprache sowie Abbildung der aufgenommenen Personen verarbeitet. Dies gilt unabhängig, ob die Bild- und Tondaten nur übertragen oder auch gespeichert werden - es liegt immer eine Verarbeitung i.S.d. DSGVO vor!
| Photovoltaik · Verwaltungsrecht
Die Photovoltaik ist als maßgeblicher Energielieferant aus der heutigen Energiewirtschaft - sowohl in Deutschland als auch weltweit - nicht mehr wegzudenken. Dennoch gerät in Deutschland die Energiewende ins Stocken – und mit ihr eine zukunftssichere CO2 -freie Energieversorgung. Es war deshalb an der Zeit, auch in der Photovoltaik neue Wege zu gehen. Dazu brachte das 1. Leipziger Photovoltaik-Forum Vertreter aus Wirtschaft, Forschung und der Rechtswissenschaft zu einem umfassenden, themenübergreifenden Austausch zusammen. Der Tagungsband ist bereits frisch aus der Druckerei bei uns im Verlag eingetroffen. Somit können wir Ihnen knapp zwei Monate nach Veranstaltung alle Vorträge gebündelt und in Textform anbieten. Das Buch ist 88 Seiten stark sein und zu einem Preis von 49,90 Euro [D] unter folgender ISBN: 978-394-1780-1-94 erschienen. Für Teilnehmer des 1. Leipziger Photovoltaik-Forums möchten wir diesen jedoch zum Sonderpreis von 19,90 Euro [D] anbieten. Buchvorbestellung per E-Mail
| Datenschutzrecht · Verwaltungsrecht
Auf Grund der aktuellen globalen Coronavirus Sars-CoV-2 Pandemie ermöglichen viele Unternehmen den Mitarbeitern ihren Tätigkeiten im Homeoffice nachzugehen. Die aktuelle Krise stellt uns alle - Unternehmer und Verbraucher - vor neue rechtliche und insbesondere datenschutzrechtliche Herausforderungen. Bereits in unserem Beitrag vom 19.03.2020 hatten wir auf datenschutzrechtliche Probleme bezüglich der Arbeitstätigkeit im Homeoffice hingewiesen. Die datenschutzkonforme Umsetzung erfordert gerade bei der technischen Umsetzung, beispielsweise der Einrichtung von Videokonferenzen, besonderes Augenmerk. Hierbei sollten insbesondere die technisch-organisatorischen Maßnahmen festgelegt bzw. überprüft werden.
| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Verwaltungsrecht · Windenergie
Die BNetzA reagiert schnell auf Verzögerungen für die Projektrealisierung durch Corona. Der Gesetzgeber sollte jetzt Unsicherheiten aus dem Markt nehmen. Die Bundesnetzagentur hat am 23.03.2020 erste Maßnahmen ergriffen, um Härten infolge pandemiebedingter Projektverzögerungen für bestehende und künftige Auktionsgewinner zu mindern. Die Behörde gab bekannt, dass die Entscheidung über neue Zuschläge zunächst nicht im Internet bekanntgegeben wird. Das ist schlau gemacht: Denn damit laufen Fristen wie Pönalen, Realisierungsfristen und Zahlungen der Zweitsicherheit nicht an. Erst nach einer Beruhi...
| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Verwaltungsrecht · Windenergie
Am 23.03.2020 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Leitlinien zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Die Bundesnetzagentur hat die Befürchtungen in der Branche hinsichtlich der Realisierungsfristen wahrgenommen. Um die Marktteilnehmer vor einem Verfallen ihrer Gebote und etwaigen Pönalen zu schützen, hat sich die BNetzA zu kurzfristigen unbürokratischen Maßnahmen entschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmen sind aber teilweise unklar oder fehlen. Damit fehlt aber auch zu einem nicht unerheblichen Teil die erforderliche Rechtssicherheit für die Betreiber. Unbürokratisches Entgegenkommen Auf den ersten Blick wirken die Maßnahmen natürlich beruhigend. Sie werden von der Branche einhellig begrüßt. Die anstehenden Ausschreibungsverfahren werden zwar zunächst wie geplant durchgeführt, eine öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge, wie sie § 35 EEG 2017 vorsieht, erfolgt aber vorläufig nicht.