
| Handels- u. Gesellschaftsrecht
Social Distancing im Gesellschaftsrecht: Die notgedrungene digitale Revolution von Oben
Vergangene Woche hat der Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossenen. Mit Wirkung zum 28.03.2020 ist es nun in Kraft getreten. Das Gesetz bündelt eine Vielzahl von Maßnahmen, welche die geltende Rechtslage auf die Corona-Krise anpassen. Neben den bereits viel diskutierten Änderungen im Insolvenzrecht sowie den Stundungen für Mietzahlungen und bei Verbraucherdarlehen, beschäftigt sich das Covid-19-Abmilderungsgesetz auch mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Fokus insbesondere: Digitale Haupt- und Gesellschafterversammlungen. Erfasst sind darüber hinaus auch Amtszeitverlängerung von Vereinsvorständen und WEG-Verwaltern. Diese sollen zunächst rechtssicher weiterarbeiten können, bis die Beschlussfassung in den jeweiligen Wahlgremien ihrer Gesellschaften wieder möglich ist.