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+49 341 14950-0Wegen formeller Fehler wurde der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist. Die Entscheidungsgründe wurden noch nicht veröffentlicht.
Die Raumordnungsnovelle ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einige wichtige Änderungen kommen damit bereits ab heute zur Anwendung – unter anderem § 6 WindBG n.F.
Die Novelle des Raumordnungsgesetzes will Verfahren für Windenergieanlagen an Land und auf See, für Stromnetze und PV-Freiflächenanlagen beschleunigen. Die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung im Überblick: