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+49 341 14950-0Ein Regierungsentwurf bringt die Umsetzung der RED III in Fahrt – mit ersten Erleichterungen für Windenergievorhaben, aber auch mit potenziellen Hemmschuhen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
§ 9 Abs. 1a BImSchG sollte Vorbescheidsverfahren vereinfachen. Der jüngst eingeführte Satz 2 lief dem zuwider. Ein aktuelles Urteil des OVG Bautzen führt jetzt zu weiteren Hürden.
Die Bundesregierung hebt die neuen Regelungen zum Vorbescheid bei der Genehmigung von Windenergieanlagen teilweise wieder auf. Dadurch solle ein „Wildwuchs“ der Windenergie verhindert werden. Zu übersehen scheint die Regierung, dass sie diese Situation vorsätzlich herbeigeführt hatte.