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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Das OVG Sachsen-Anhalt verneint die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans aufgrund technischen Fortschritts. Anstelle des Repowerings sei eine Modernisierung des Windparks nur durch vollständigen Rückbau und Neugenehmigung möglich.
Seit der Einführung von § 6 EEG führen immer mehr Bundesländer verpflichtende Beteiligungsgesetze ein, die inhaltlich jedoch teils stark variieren. Wir fassen die aktuelle Situation zusammen und geben einen Überblick über die Rechtslage in den Bundesländern.
Mit der Auslegungshilfe wird noch mehr Rechtssicherheit bei der kommunalen Beteiligung herbeigeführt: Die Clearingstelle äußert sich u.a. zur Zulässigkeit rückwirkender Zahlungen und zur Anwendbarkeit für Bestandsanlagen.