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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Unser Haus gewährleistet die professionelle Begleitung unserer Mandanten in allen Phasen der Planung, der Realisierung und des Betriebs von Erneuerbare-Energien-Projekten. Dabei legen wir höchsten Wert auf die ganzheitliche Betrachtung der Situation und beraten stets unter unmittelbarer Einbeziehung der genehmigungs-, energie- und zivilrechtlichen Aspekte. Auf diese Weise entwickeln und realisieren wir die für unsere Mandanten unter allen rechtlichen Gesichtspunkten „passende“ Lösung.
Chronologisch beginnt dementsprechend unsere Beratung bereits bei der Grundstücksakquise. Damit einher gehen die Fragestellungen, ob und in welcher Konstellation eine Liegenschaft – sei es nun wirtschaftsrechtlich oder auch planungs- und energierechtlich – für das Vorhaben des Mandanten geeignet ist. Schon bei den planungsrechtlichen Eckdaten wird neben genehmigungsrechtlichen Inhalten der energiewirtschaftliche Rahmen betrachtet, beispielsweise bei Fragen der Anbindung an das Strom- und/oder Gasnetz, der am Standort realisierbaren Einspeisevergütung sowie der Umsetzung dezentraler Energiekonzepte. Während des Anlagenbetriebs begleiten wir Sie beim Abschluss rechtssicherer Direktvermarktungsverträge ebenso wie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Netzbetreiber, etwa im Rahmen des Einspeisemanagements.
Unsere zivilrechtliche Abteilung unterstützt Sie bei der Erarbeitung und Verhandlung der erforderlichen Vertragswerke, sei es im Zusammenhang mit der Flächensicherung, dem Komponentenerwerb, der Gestaltung des gesellschaftsrechtlichen Hintergrundes oder dem Abschluss von Betriebsführungs und Versicherungsverträgen. Wir erstellen rechtliche Bewertungen von Erneuerbare-Energien-Projekten (due diligences) und begleiten Projektübertragungen. Daneben widmen wir uns einer Vielzahl weiterer energiewirtschaftlicher Themen, die sich am Besten unter dem Stichwort der „neuen Energiewirtschaft“ zusammenfassen lassen. So gewinnen etwa Fragen der Energieeffizienz oder der Elektromobilität zunehmend an gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, was sich auch in unserer Beratungspraxis widerspiegelt.
Ein besonderer Gewinn für die Mandantschaft folgt aus der Tatsache, dass unsere Rechtsanwälte in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert sind, der Unternehmensgründer dabei als leitender Funktionsträger. So kann bereits frühzeitig politischen und rechtlichen Entwicklungen, die erst später Projektrelevanz haben können, Rechnung getragen werden.
BVerwG bestätigt OVG-Urteil und damit die strengen Maßstäbe an die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen. Schutz der kommunalen Planungshoheit erschwert Repowering von Windenergieanlagen.
Erleichterte Formanforderungen: Nutzungsverträge für Wind- oder Solarparks müssen in Zukunft nur noch der Textform entsprechen. Hiermit sind nicht nur Vereinfachungen verbunden; es werden auch neue rechtliche Risiken geschaffen. Eine Einschätzung.
Nach Auffassung des OVG Koblenz erfüllt eine Kleinwindenergieanlage im Außenbereich auch dann die Voraussetzungen eines privilegierten Vorhabens nach § 35 I Nr. 5 BauGB, wenn sie ausschließlich zur privaten Stromversorgung errichtet wird.