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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Das Energierecht ist als Oberbegriff des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbaren Energien Recht zu begreifen. Darunter fassen wir diesseitig alle Fragestellungen, die gerade nicht durch die beiden letztgenannten Kategorien abgedeckt werden. Insoweit können gerade alle Fragestellungen der Wärmebereitstellung beginnend mit der Prüfung von Fernwärmelieferungsverträgen auch im Hinblick auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), bestehender Benutzungs- und Abnahmezwänge bzw. der Preisanpassungsklauseln Gegenstand unserer Beauftragung sein.
Zunehmend erreichen uns auch Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Kraftstoffbereitstellung, wie z.B. Mindestbereitstellung und Verwendung von Biokraftstoffen, sowie mit der E-Mobilität stehen. Die rechtssichere Übertragung von Kraftstoffquoten, Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hinsichtlich neuer Kraftstoffe, deren Verwendung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden werden gerne für Sie von uns übernommen.
Nach Inkrafttreten der Energiepreisbremsen kristallisieren sich in der Beratungspraxis inzwischen typische Problemfelder heraus. Dies gilt insbesondere bei dezentraler Versorgung! Wir geben einen Überblick.
Das Landgericht Stade hat den Anspruch auf den Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 auf den gesamten erzeugten Strom bei Nachrüstung mit einer ORC-Anlage bestätigt. Betreiber:innen sollten jetzt handeln!
Der Gesetzgeber kommt Anlagenbetreiber:innen bei erlösabhängigen Preisklauseln entgegen. Nach § 19 StromPBG sind die abgeschöpften Erlöse bei der Berechnung vertraglicher Entgelte zu berücksichtigen. Je nach Preisvereinbarung ergibt sich erhebliches Einsparpotential!