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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Das Energierecht ist als Oberbegriff des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbaren Energien Recht zu begreifen. Darunter fassen wir diesseitig alle Fragestellungen, die gerade nicht durch die beiden letztgenannten Kategorien abgedeckt werden. Insoweit können gerade alle Fragestellungen der Wärmebereitstellung beginnend mit der Prüfung von Fernwärmelieferungsverträgen auch im Hinblick auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), bestehender Benutzungs- und Abnahmezwänge bzw. der Preisanpassungsklauseln Gegenstand unserer Beauftragung sein.
Zunehmend erreichen uns auch Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Kraftstoffbereitstellung, wie z.B. Mindestbereitstellung und Verwendung von Biokraftstoffen, sowie mit der E-Mobilität stehen. Die rechtssichere Übertragung von Kraftstoffquoten, Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hinsichtlich neuer Kraftstoffe, deren Verwendung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden werden gerne für Sie von uns übernommen.
Die EU-NotfallVO läuft aus, die Umsetzung der RED III verzögert sich: Für Projektierende von Windenergieanlagen droht in der Folge erhebliche Rechtsunsicherheit. Hier alle Details.
Die neue Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht eröffnet Projektierenden von Windenergie- und Solaranlagen wichtige Perspektiven und vereinfacht wesentlich die Projektplanung. Hier die Einzelheiten.
In einer wegweisenden Entscheidung hat der BGH die Rechtslage für Betreiber von Kundenanlagen konkretisiert und dabei wichtige Vorgaben des EuGH umgesetzt. Das wichtigste zusammengefasst.