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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Das Energierecht ist als Oberbegriff des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbaren Energien Recht zu begreifen. Darunter fassen wir diesseitig alle Fragestellungen, die gerade nicht durch die beiden letztgenannten Kategorien abgedeckt werden. Insoweit können gerade alle Fragestellungen der Wärmebereitstellung beginnend mit der Prüfung von Fernwärmelieferungsverträgen auch im Hinblick auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), bestehender Benutzungs- und Abnahmezwänge bzw. der Preisanpassungsklauseln Gegenstand unserer Beauftragung sein.
Zunehmend erreichen uns auch Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Kraftstoffbereitstellung, wie z.B. Mindestbereitstellung und Verwendung von Biokraftstoffen, sowie mit der E-Mobilität stehen. Die rechtssichere Übertragung von Kraftstoffquoten, Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hinsichtlich neuer Kraftstoffe, deren Verwendung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden werden gerne für Sie von uns übernommen.
Gesetzesänderungen 2025 im Überblick: Wie Windenergieprojekte von Beschleunigungsgebieten, vereinfachten Vorbescheiden und erleichtertem Repowering profitieren können.
Der Bundestag hat die voraussetzungslose Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich in § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB eingeschränkt. Das Erfordernis des räumlich-funktionalen Zusammenhangs soll in den Fokus rücken.
Energy Sharing, Netzentgelte, bidirektionale Ladepunkte und bestehende Kundenanlagen: Die EnWG-Novelle 2025 ebnet den Weg für die Energiewende. Wir zeigen die zentralen Auswirkungen für die Praxis.