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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Das Energierecht ist als Oberbegriff des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbaren Energien Recht zu begreifen. Darunter fassen wir diesseitig alle Fragestellungen, die gerade nicht durch die beiden letztgenannten Kategorien abgedeckt werden. Insoweit können gerade alle Fragestellungen der Wärmebereitstellung beginnend mit der Prüfung von Fernwärmelieferungsverträgen auch im Hinblick auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), bestehender Benutzungs- und Abnahmezwänge bzw. der Preisanpassungsklauseln Gegenstand unserer Beauftragung sein.
Zunehmend erreichen uns auch Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Kraftstoffbereitstellung, wie z.B. Mindestbereitstellung und Verwendung von Biokraftstoffen, sowie mit der E-Mobilität stehen. Die rechtssichere Übertragung von Kraftstoffquoten, Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hinsichtlich neuer Kraftstoffe, deren Verwendung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden werden gerne für Sie von uns übernommen.
Unser Update-Blog zur EEG-Novelle 2027: Wir begleiten den Weg des Gesetzes vom Referentenentwurf bis zur Verabschiedung. Bleiben Sie praxisnah und aktuell informiert.
Die geplante Einführung einer „Marktprämie mit Refinanzierungsbeitrag“ bringt europäische Vorgaben ins nationale Gesetz. Droht Anlagenbetreibern nun eine dynamische Erlösabschöpfung?
Neues EEG, volatile Märkte, ständiger Wandel: Unsere dreiteilige Seminarreihe zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Projekte jetzt rechtssicher und wirtschaftlich aufstellen.