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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Das Energierecht ist als Oberbegriff des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbaren Energien Recht zu begreifen. Darunter fassen wir diesseitig alle Fragestellungen, die gerade nicht durch die beiden letztgenannten Kategorien abgedeckt werden. Insoweit können gerade alle Fragestellungen der Wärmebereitstellung beginnend mit der Prüfung von Fernwärmelieferungsverträgen auch im Hinblick auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), bestehender Benutzungs- und Abnahmezwänge bzw. der Preisanpassungsklauseln Gegenstand unserer Beauftragung sein.
Zunehmend erreichen uns auch Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Kraftstoffbereitstellung, wie z.B. Mindestbereitstellung und Verwendung von Biokraftstoffen, sowie mit der E-Mobilität stehen. Die rechtssichere Übertragung von Kraftstoffquoten, Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hinsichtlich neuer Kraftstoffe, deren Verwendung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden werden gerne für Sie von uns übernommen.
Ein Pflichtmeldepunkt verhinderte am Hamburger Hafen die Errichtung von Windenergieanlagen – dieser wurde nun verlegt. Luftverkehrsrechtliche Hemmnisse bestehen somit nicht mehr.
In seinem Urteil vom 22. Juli 2025 (Az. 7 A 8/25) klärt das OVG Berlin-Brandenburg die Auslegung von § 9 BImSchG – und beseitigt Unklarheiten, die das BVerwG kurz zuvor aufgeworfen hat. Alle Details im Überblick.
Der IGH legt in einem Gutachten vom 23. Juli 2025 die völkerrechtlichen Klimaschutzpflichten der Staaten dar – und zeigt die rechtlichen Konsequenzen auf. Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick.