Telefon
Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Das Energierecht ist als Oberbegriff des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbaren Energien Recht zu begreifen. Darunter fassen wir diesseitig alle Fragestellungen, die gerade nicht durch die beiden letztgenannten Kategorien abgedeckt werden. Insoweit können gerade alle Fragestellungen der Wärmebereitstellung beginnend mit der Prüfung von Fernwärmelieferungsverträgen auch im Hinblick auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), bestehender Benutzungs- und Abnahmezwänge bzw. der Preisanpassungsklauseln Gegenstand unserer Beauftragung sein.
Zunehmend erreichen uns auch Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Kraftstoffbereitstellung, wie z.B. Mindestbereitstellung und Verwendung von Biokraftstoffen, sowie mit der E-Mobilität stehen. Die rechtssichere Übertragung von Kraftstoffquoten, Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hinsichtlich neuer Kraftstoffe, deren Verwendung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden werden gerne für Sie von uns übernommen.
Der Ausbau der Windenergie wird weiter ausgebremst: Nicht zuletzt Brandenburg und Leipzig bemühen Moratorien, um die Windenergie zu stoppen. Ein juristisch fragwürdiges Manöver. Wir ordnen ein.
Die umfassenden Gesetzesänderungen infolge der RED III-Umsetzung werfen Fragen für die Praxis auf: Wo entstehen neue Spielräume? Welche neuen Hürden gibt es? Die wichtigsten Änderungen und Antworten auf einen Blick.
Die neuesten Entwicklungen im Energie- und Umweltrecht gibt es bei MASLATON ab sofort auch als Podcast – kompakt, aktuell und jederzeit verfügbar.