Telefon
Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Das Energierecht ist als Oberbegriff des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbaren Energien Recht zu begreifen. Darunter fassen wir diesseitig alle Fragestellungen, die gerade nicht durch die beiden letztgenannten Kategorien abgedeckt werden. Insoweit können gerade alle Fragestellungen der Wärmebereitstellung beginnend mit der Prüfung von Fernwärmelieferungsverträgen auch im Hinblick auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), bestehender Benutzungs- und Abnahmezwänge bzw. der Preisanpassungsklauseln Gegenstand unserer Beauftragung sein.
Zunehmend erreichen uns auch Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Kraftstoffbereitstellung, wie z.B. Mindestbereitstellung und Verwendung von Biokraftstoffen, sowie mit der E-Mobilität stehen. Die rechtssichere Übertragung von Kraftstoffquoten, Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hinsichtlich neuer Kraftstoffe, deren Verwendung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden werden gerne für Sie von uns übernommen.
Stromsteuer-Novelle 2026: Entfristete Entlastungen, Klarheit für Speicher, aber auch Haupt-zollämter, die umfangreiche Nachweise zur Verwendung des Stroms verlangen: Ein Über-blick und Praxistipps.
Sinkende Höchstwerte für Windenergie an Land und Rekordtief bei den Zuschlagswerten: Die wirtschaftliche Realisierung von Windenergievorhaben wird schwieriger. Politik und Vorhabenträger*innen müssen reagieren.
Das EEG 2027 bringt den Paradigmenwechsel: Wie Speicher und Ladepunkte (MiSpeL) sowie neue Flexibilitätsregelungen die Versorgungssicherheit und Marktintegration neu ordnen.