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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Der gewerbliche Einsatz von Drohnen gewinnt immer mehr an Bedeutung: Logistik, Vermessungswesen, Bau/Planung, Landwirtschaft - die Aufzählung wird fortzusetzen sein! Gleichzeitig handelt es sich um ein Thema, das es juristisch anwendbar, zu durchdringen und zu regeln gilt. Die Kanzlei MASLATON ist Wegbegleiter und Impulsgeber, nicht zuletzt durch den Kanzleigründer als Präsidiumsmitglied im Bundesverband Zivile Drohnen (BVZD). Wir sind in der Lage, unsere Mandanten auf diesem juristischen schwierigen Gebiet fundiert zu betreuen. Hierzu trägt auch die langjährige, hochspezialisierte Erfahrung im klassischen Luftverkehr bei.
Das Drohnenrecht wurde in den letzten Jahren stark durch Veränderungen des unionsrechtlichen Rahmens geprägt. Aufgrund der damit einhergehenden erheblichen Unsicherheiten ist eine umfassende Prüfung und Rechtsberatung insbesondere in Zulassungsverfahren für Gerät und Piloten unerlässlich.
Gleich als Pilot, gewerblicher Anwender oder im Bereich von Interventionseinsätzen, wir betreuen sämtliche Use-Cases im privaten wie im öffentlichen Bereich; auch auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Konkret projektbezogen ist die Klärung rechtlicher Fragen des Einsatzes von Drohnen in der Sicherheitswirtschaft ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt.
Wir in Beiträgen und anderen Veröffentlichungen zum Thema Drohnenwirtschaft:
01.02.2024 | THE Pioneer | PODCAST Drohnen: Wann werden Lieferungen per Luftpost zugestellt?
01.02.2024 | THE Pioneer | Tech Briefing: Warten auf Luftpost: Wann starten die Lieferdrohnen?
19. Dezember 2022 | Treffpunkt Kommune | pVS – pro Verlag und Service GmbH & Co. KG: Mehr Rechte beim kommunalen Drohneneinsatz
In den USA zeigen die Maßnahmen gegen chinesische Drohnen Wirkung. Die Produkte von Marktführer DJI sind kaum noch zu bekommen.
Das britische Außenministerium warnt Staatsbürger davor, bei Reisen nach Thailand Drohnen mitzuführen. Wer diese nicht registriert, dem drohen bis zu 5 Jahre Haft.
Die in der Nähe des Marinestützpunktes von Wilhelmshaven gemeldeten Drohnen hatten laut Polizeiangaben keinen Spionagehintergrund.