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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Der gewerbliche Einsatz von Drohnen gewinnt immer mehr an Bedeutung: Logistik, Vermessungswesen, Bau/Planung, Landwirtschaft - die Aufzählung wird fortzusetzen sein! Gleichzeitig handelt es sich um ein Thema, das es juristisch anwendbar, zu durchdringen und zu regeln gilt. Die Kanzlei MASLATON ist Wegbegleiter und Impulsgeber, nicht zuletzt durch den Kanzleigründer als Präsidiumsmitglied im Bundesverband Zivile Drohnen (BVZD). Wir sind in der Lage, unsere Mandanten auf diesem juristischen schwierigen Gebiet fundiert zu betreuen. Hierzu trägt auch die langjährige, hochspezialisierte Erfahrung im klassischen Luftverkehr bei.
Das Drohnenrecht wurde in den letzten Jahren stark durch Veränderungen des unionsrechtlichen Rahmens geprägt. Aufgrund der damit einhergehenden erheblichen Unsicherheiten ist eine umfassende Prüfung und Rechtsberatung insbesondere in Zulassungsverfahren für Gerät und Piloten unerlässlich.
Gleich als Pilot, gewerblicher Anwender oder im Bereich von Interventionseinsätzen, wir betreuen sämtliche Use-Cases im privaten wie im öffentlichen Bereich; auch auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Konkret projektbezogen ist die Klärung rechtlicher Fragen des Einsatzes von Drohnen in der Sicherheitswirtschaft ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt.
Großbritannien will die weltgrößte Drohnen-Autobahn etablieren. Dafür stellt das Telekommunikationsunternehmen BT sein Netzwerk zur Verfügung.
In Spanien waren zum Jahresende mehr als 70.000 Drohnenbetreiber registriert. Das sind mehr als doppelt so viele als im Vorjahr.
Die Europäische Luftsicherheitsbehörde EASA hat die Regeln für die kommenden U-Spaces weiter konkretisiert. Es geht um Start und Landungen von bemannten Luft-Taxis.