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+49 341 14950-0Die rechtliche Behandlung künstlicher Nisthilfen als Instrument gegen Windenergieanlagen war lange unklar. Das OVG NRW stärkt jetzt alle Betreiber:innen.
Das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) soll der nächste Mosaikstein zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen sein. Vermeintlich positive Auswirkungen sind noch nicht abschätzbar.
Ein Eilantrag gegen eine für sofort vollziehbar erklärte baurechtliche Abrissverfügung, nach der eine Storchennisthilfe zu entfernen ist, bleibt ohne Erfolg. Damit kann die Nisthilfe grundsätzlich bereits abgerissen werden. Ein wichtiges Signal!