Tracking pixel Bundesrat eröffnet neue Möglichkeiten im BauGB · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bundesrat eröffnet neue Möglichkeiten im BauGB

« Newsübersicht

Nachdem zuletzt die Sächsische FDP versucht hatte, den Privilegierungstatbestand für Windenergieanlagen im Außenbereich aufzuheben, hat der Bundesrat nunmehr den Beschluss über den zweiten Teil der Baugesetzbuchnovelle ein entgegengesetztes Zeichen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt.

Besonders hervorzuheben ist die Streichung des § 35 Abs. 6 d) BauGB. Darin war geregelt, dass die Feuerungswärmeleistung der Anlage nicht die 2,0 MW im Außenbereich überschreiten darf, um noch als privilegiert zu gelten. Durch diese Streichung wird die Privilegierung im Außenbereich vereinfacht und insbesondere die Möglichkeit einer flexibleren Stromeinspeisung aus Biogas möglich. Dieses war aufgrund der beschränkten Feuerungswärmeleistung insgesamt ausgeschlossen, sodass insbesondere der Anreiz, der durch die sogenannte Flexibilitätsprämie im Sinne des § 33 i EEG 2012 erreicht werden sollte, überhaupt nicht zum Tragen gelangen konnte. Da jedoch die weiteren Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB bleiben, ist insgesamt nicht damit zu rechnen, dass die Anlagengröße im Außenbereich zukünftig höher ausfallen wird, da die grob Biogasproduktionskapazität von Biogasanlagen im Außenbereich weiterhin auf max. 2,3 Mio. Normkubikmeter pro Jahr begrenzt bleibt.

Insgesamt setzt hiermit der Bundesrat ein Zeichen für den weiteren Ausbau von Biogasanlagen im Außenbereich und wendet sich klar gegen den Versuch seitens der FDP, die Privilegierung von erneuerbaren Energieanlagen im Außenbereich zu streichen.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof. Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341 – 149500
E-Mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de