Tracking pixel Windenergieausschreibung: BNetzA bestätigt hohe Erfolgsquote von Bürgerenergiegesellschaften - Belastungsprobe für die Branche? · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Windenergieausschreibung: BNetzA bestätigt hohe Erfolgsquote von Bürgerenergiegesellschaften - Belastungsprobe für die Branche?

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Die für den ersten Gebotstermin (01.05.2017) für Windenergieanlagen an Land erteilten Zuschläge hatte die Bundesnetzagentur bereits Mitte Mai bekanntgegeben (wir berichteten mit Newsletter vom 20.05.2017). Nunmehr hat die Behörde auch ein Hintergrundpapier zu den Ergebnissen dieser ersten Ausschreibungsrunde veröffentlicht. Die zunächst nur dem Namen der Bieter nach vermutete hohe Erfolgsquote von Bürgerenergiegesellschaften wird darin bestätigt:

Von den 256 eingereichten Geboten mit einem Gesamtvolumen von 2.137 MW stammten 169 Gebote von Bürgerenergiegesellschaften, deren Anteil sich damit gemessen am Gebotsvolumen auf 71 % belief. Hinsichtlich der erteilten Zuschläge fällt die Erfolgsquote der Bürgerenergiegesellschaften sogar noch höher aus. Sie vereinen knapp 93 % der Zuschläge und sogar 96 % des Zuschlagsvolumens auf sich. Lediglich fünf der 70 erteilten Zuschläge mit einem Zuschlagsvolumen von insgesamt 30,8 MW gingen an „normale“ Bieter.

Die hohe Beteiligungs- und Erfolgsquote der Bürgerenergiegesellschaften dürfte im Wesentlichen auf deren Privilegierung, insbesondere hinsichtlich der Teilnamevoraussetzungen, zurückzuführen sein. Anders als reguläre Bieter können sich Bürgerenergiegesellschaften nämlich bereits vor Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit ihrem Projekt an der Ausschreibung beteiligen. Davon machten diese auch regen Gebrauch. Nur neun der von Bürgerenergiegesellschaften eingereichten Gebote und nur drei der bezuschlagten Projekte verfügen bereits über die für die Errichtung der Windenergieanlagen erforderliche Genehmigung.

Wenngleich dem Grunde zu konstatieren ist, dass eine breite Bezuschlagung von Bürgerenergiegesellschaften vor allem der gesetzgeberischen Intention der Beibehaltung der Akteursvielfalt sowie der Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung Rechnung trägt, so stellt das Ergebnis der ersten Ausschreibungsrunde die Branche doch vor erhebliche Probleme – insbesondere weil viele hundert Megawatt bereits genehmigter Windenergieleistung auf der Strecke geblieben sind. Gerade mit Blick auf die vom Gesetzgeber avisierte Realisierungsrate und damit auf die Einhaltung des Ausbaupfads ist es höchst kritisch zu sehen, dass fast 90 % der in dieser Runde bezuschlagten Projekte noch nicht genehmigt sind. Denn es steht zu befürchten, dass nicht alle der bezuschlagten, aber noch nicht genehmigten Projekte auch in vollem Umfang eine Genehmigung erhalten. Hinzu kommt, dass Bürgerenergiegesellschaften – anders als die übrigen Bieter – nicht 36 Monate, sondern 54 Monate (also bis November 2021) Zeit haben, ihr Projekt zu realisieren. Mithin droht ab 2019 ein empfindlicher Einbruch des Ausbaus, weil ohne Zuschlag bzw. ohne genehmigte Vorhaben auch kein Bedarf für die Bestellung von Windenergieanlagen bestehen wird. Realistischerweise wird man hier von einer Investitionslücke von bis zu drei Jahren ausgehen müssen, was letztlich die wirtschaftliche Grundlage der gesamten Windenergiebranche existenziell in Frage stellen kann.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bieterstruktur im nächsten Gebotstermin darstellt. Dieser ist für den 01.08.2017 bekanntgegeben (wir berichteten mit Newsletter vom 20.06.2017).

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