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Marktstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten

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Zum 01.07.2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (kurz: MaStRV) in Kraft getreten. Diese regelt nunmehr die für die Marktakteure der leitungsgebundenen Strom- und Gasversorgung bestehenden Melde- und Registrierungspflichten und bildet die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb des sog. Marktstammdatenregisters. Dieses wird von der Bundesnetzagentur geführt werden und soll die energiewirtschaftlichen Daten bündeln und für jedermann zugänglich machen. Die Bundesnetzagentur richtet das Webportal des Marktstammdatenregisters aktuell noch ein, über welches die Meldungen künftig zu erfolgen haben.

Im Bereich der erneuerbaren Energien ersetzt die Marktstammdatenregisterverordnung die bisherige Anlagenregisterverordnung, welche nach einer Übergangsphase von zwei Monaten zum 01.09.2017 außer Kraft tritt. Für Neuanlagen, aber auch Bestandsanlagen sind mithin die zum Teil neugefassten und ergänzten Meldepflichten und insbesondere auch die Meldefristen der Marktstammdatenregisterverordnung zu beachten (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 27.03.2017). Bis die Arbeiten der Behörde am Meldeportal abgeschlossen sind, soll nach Angaben der Bundesnetzagentur für EEG-Anlagen weiterhin das Anlagenregister genutzt werden. Für Fragen zu den bestehenden Melde- und Registrierungspflichten und für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
Tel.: 0341 – 149500, Internet: www.maslaton.de