Tracking pixel Bundesnetzagentur gibt neue Ausschreibungsrunden für Windenergie- und Solaranlagen bekannt · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bundesnetzagentur gibt neue Ausschreibungsrunden für Windenergie- und Solaranlagen bekannt

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Die Bundesnetzagentur hat vergangene Woche die nächsten Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen zum Gebotstermin 01.10.2018 auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Gebote können jeweils bis einschließlich 01.10.2018 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. 

Bei dem Ausschreibungstermin handelt es sich jedoch nicht um eine technologieübergreifende Ausschreibungsrunde nach der „Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen“ (kurz: GemAV), sondern um für Wind und Solar getrennte Ausschreibungsrunden, die allerdings parallel zum selben Gebotstermin durchgeführt werden. Das Ausschreibungsverfahren richtet sich damit allein nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2017).

Ausschreibung für Windenergieanlagen 

Das Ausschreibungsvolumen für Windenergieanlagen an Land beläuft sich für diese Ausschreibungsrunde auf 670.161 kW, wovon bis zu 311.271 kW im Netzausbaugebiet bezuschlagt werden können. Der zulässige Höchstwert, also der Wert, der maximal geboten werden darf, beträgt gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur erneut 6,30 ct/kWh. 

Für alle Bieter – auch Bürgerenergiegesellschaften – gilt, dass nur Gebote mit einer dem Markstammdatenregister gemeldeten bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung zulässig sind. 

Ausschreibung für Solaranlagen 

Für Solaranlagen wird ein Volumen von insgesamt 182.479 kW ausgeschrieben. Der zulässige Höchstwert beläuft sich auf 8,75 ct/kWh. 

Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten sind auch weiterhin nur für Standorte in Baden-Württemberg und Bayern zulässig. Dabei können in Baden-Württemberg noch Gebote im Umfang von insgesamt bis zu rund 74 MW und in Bayern noch bis zu vier Zuschläge für auf Acker- und Grünlandflächen zu errichtende Freiflächenanlagen erteilt werden.

Für Rückfragen und weitere Informationen zu den Ausschreibungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.