Tracking pixel Newsletter-Spezial Agrarrecht: Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Düngeverordnung erhoben · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Newsletter-Spezial Agrarrecht: Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Düngeverordnung erhoben

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Um das Thema der neuen Düngeverordnung wird es nicht still. Erst im März 2020 stimmte der Bundesrat der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) nur widerwillig zu (Beschluss Drucks. 98/20, Zustimmung am 27.03.2020), wohl primär wegen drohender Strafzahlungen an die EU. Anfang Mai 2020 trat dann die umstrittene DüV dann in Kraft.

Dazu bereits: https://www.maslaton.de/news/Die-neue-Duengeverordnung--Eine-ausreichende-Antwort-auf-die-Nitratklage-der-EU--n755

Der Unmut vieler Landwirte über die neuen Regeln hat sich allerdings seitdem natürlich nicht in Luft aufgelöst. Im Gegenteil: Am 01.12.2020 wurde bekannt, dass ein Landwirt, der einen Grünlandbetrieb mit Biogasanlage und Mutterkuhherde auf der ostfriesischen Geest bewirtschaftet, Verfassungsbeschwerde gegen das Regelwerk eingereicht hat.

Unterstützt wird der Beschwerdeführer dabei in finanzieller und politischer Hinsicht von den Interessensgemeinschaften "Freie Bauern" und "Land schafft Verbindung". In seiner Mitteilung vom 01.12.2020 stellte der Landwirt insbesondere klar, dass er nicht daran interessiert sei das berechtigte Ziel des Grundwasserschutzes anzugreifen, sondern dass es ihm lediglich um die „vielen sinnlosen Bewirtschaftungsauflagen“ für die meisten Betriebe gehe. „Wenn der Staat mir vorschreibt, dass ich meine Pflanzen nicht mehr mit meinem eigenen organischen Dünger bedarfsgerecht ernähren darf, dann ist das ökonomisch und ökologisch falsch und es ist auch rechtlich nicht haltbar“, erklärte er gegenüber der Presse.

Der Beschwerdeführer sieht hierbei das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit durch die Folgen der DüV eingeschränkt. Zudem hält er den grundrechtlichen Gleichheitsgrundsatz für verletzt, da der Gesetzgeber bei der DüV seiner Verpflichtung unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln nicht nachgekommen wäre. Anknüpfungspunkt ist diesbezüglich primär die fehlende Differenzierung von Gebieten ohne Nitratbelastungen und besonders belasteten Gebieten.

In dieser Hinsicht schafft es die DüV auch nach unserer Ansicht nicht die Verträglichkeit von Umweltschutz und Erneuerbaren Energien und der Landwirtschaft herzustellen. Sie vermag diese viel eher, für Landwirte, die in einem geschlossenen Nährstoffkreislauf arbeiten, zu erschweren. Es bleibt daher abzuwarten wie das Bundesverfassungsgericht die Novellierung der DüV bewertet.

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