Tracking pixel 🔒 Pflichtmeldepunkte verlegt – MASLATON begleitet Verfahren erfolgreich · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

🔒 Pflichtmeldepunkte verlegt – MASLATON begleitet Verfahren erfolgreich

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Ein Pflichtmeldepunkt verhinderte am Hamburger Hafen die Errichtung von Windenergieanlagen – dieser wurde nun verlegt. Luftverkehrsrechtliche Hemmnisse bestehen somit nicht mehr.

Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ein zukunftsweisendes Verfahren zur Verlegung luftverkehrsrechtlicher Pflichtmeldepunkte erfolgreich unterstützt. Damit wurde eine zentrale Voraussetzung für den Bau von Windenergieanlagen im Hamburger Hafen geschaffen.

Standortkonflikt am Hamburger Hafen gelöst

Ausgangspunkt war die geplante Elektrifizierung eines Klärwerks im Hamburger Hafen. Im Zuge der Standortprüfung für eine Windenergieanlage konnte eine zentrale Hürde überwunden werden: Die bislang luftverkehrsrechtlich festgelegten Pflichtmeldepunkte „Sierra 1“ und „Sierra 2“ stellten ein erhebliches Hindernis für die Umsetzung des Vorhabens dar.

Dank der rechtlichen und fachgutachterlichen Begleitung durch die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte eine außergerichtliche und praktikable Lösung gefunden werden: Die Pflichtmeldepunkte und die entsprechende Sichtflugstrecke wurden so verlegt, dass sie nicht länger mit der Errichtung von Windenergieanlagen am Hamburger Hafen kollidieren.

Luftverkehr bleibt sicher - Windenergie ermöglicht

Die bisherigen Pflichtmeldepunkte befanden sich über dem Autobahnkreuz Hamburg („Sierra 1“) sowie der Köhlbrandbrücke („Sierra 2“) – beides Positionen, die eine Sichtflugstrecke über den Hamburger Hafen und damit das geplante Vorhabengebiet führten. Auf den Vorschlag der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hin gelten seit dem 20. März 2025 nunmehr die verlegten Meldepunkte „Tango 1“ und „Tango 2“:

  • „Tango 1“ wurde an die B75-Brücke über der Bahnstrecke Lüneburg–Hamburg verlegt,
  • „Tango 2“ liegt nun über dem Rangierbahnhof Veddel am Spreehafen.

Die neu definierte Sichtflugstrecke verläuft inzwischen außerhalb der für Windenergie vorgesehenen Flächen am Hamburger Hafen. Künftige Projekte im Bereich der Windenergie können somit ohne Beeinträchtigung des Sichtflugverkehrs realisiert werden.

Politisches Signal für Klimaschutz

Die Anpassung der Luftverkehrsinfrastruktur ist nicht nur ein technischer, sondern auch ein klimapolitischer Meilenstein. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher betonte mehrfach die strategische Bedeutung des Hafens als „Motor der Energiewende und des Klimaschutzes“. Die Verlegung der Pflichtmeldepunkte belegt den politischen Willen, den Erneuerbaren Energien Vorrang einzuräumen – selbst wenn dafür tiefgreifende Veränderungen in sensiblen Bereichen wie dem Luftverkehr erforderlich sind.

Denn nicht zuletzt bilden die Erneuerbaren Energien seit der Einführung des § 2 EEG 2023 einen vorrangigen Belang im Bundesgebiet (wir berichteten), deren Priorität sich hiermit erneut manifestiert hat.

Wirkung über das Einzelprojekt hinaus

Die Lösung hat Signalwirkung über das Einzelvorhaben hinaus: Auch andere Projektträger im Hamburger Hafen profitieren künftig von der neuen Sichtflugstreckenführung. Dies stärkt die Rolle des Hafens als Standort für klimafreundliche Energiegewinnung und setzt ein klares Zeichen in Richtung einer nachhaltigen und klimaneutralen Zukunft.

Luftverkehr und Windenergie schließen sich nicht aus

Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH freut sich, mit ihrer rechtlichen und fachlichen Expertise maßgeblich zur Realisierung eines Vorhabens beigetragen zu haben, das weit über den Einzelfall hinausweist. Die Entwicklung des Hamburger Hafens zu einem Zukunftsstandort für Windenergie bleibt spannend. Die erfolgreiche Verlegung der Pflichtmeldepunkte und der zugehörigen Sichtflugstrecke zeigen eindrucksvoll: Bei entsprechendem politischem Willen, fachlicher und luftverkehrsrechtlicher Expertise sowie Behörden, die sich nicht auf das Verhindern beschränken, können Windenergie und Luftverkehr Hand in Hand gehen.

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