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Datenschutz: Versicherer darf Sachverständigengutachten zur Überprüfung weitergeben
Eine Haftpflichtversicherung ließ das Gutachten von einem Sachverständigen überprüfen, der selbst Unfallbeteiligter und Anspruchsteller gegenüber der Versicherung war. Dieser aber sah darin eine unzulässige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und forderte deren Löschung (OLG Frankfurt, Urt. v. 12.02.2019, Az. 11 U 114/17).