| Energierecht · Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Zur energetischen Mietrechtsreform
Am 17.11.2011 hat das Bundesministerium für Justiz einen Referentenentwurf zu einem „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ (Mietrechtsänderungsgesetz / MietRÄndG) an Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt. Die Mietrechtsreform steht unter dem Motto: „Modernes Mietrecht – Mosaikstein für die Energiewende“. Erklärtes Ziel der Mietrechtsreform ist es, im Gebäudebestand Energie-Einsparmöglichkeiten aufzudecken und die Energie-Effizienz zu verbessern.