
Zur energetischen Mietrechtsreform
Am 17.11.2011 hat das Bundesministerium für Justiz einen Referentenentwurf zu einem „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ (Mietrechtsänderungsgesetz / MietRÄndG) an Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt. Die Mietrechtsreform steht unter dem Motto: „Modernes Mietrecht – Mosaikstein für die Energiewende“. Erklärtes Ziel der Mietrechtsreform ist es, im Gebäudebestand Energie-Einsparmöglichkeiten aufzudecken und die Energie-Effizienz zu verbessern.