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Windenergie – Akzeptanz durch Bürgerbeteiligung: Eine Bestandsaufnahme

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Gesetze zur Akzeptanzsteigerung gegenüber Windenergieanlagen stehen in vielen Bundesländern auf der politischen Tagesordnung. Wir geben einen Überblick über den Status Quo: In welchen Ländern gibt es bereits eine verpflichtende Beteiligung, wo sind Gesetzesverfahren geplant?

Umfragen zufolge hält eine große Mehrheit der Deutschen die Nutzung und den Ausbau von Erneuerbaren Energien für wichtig. Diese Zustimmung sinkt dann allerdings erheblich, wenn eine Windenergieanlage in der eigenen Nachbarschaft betrieben werden soll. Um die Akzeptanz von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Erneuerbaren Energien zu stärken, haben daher einige Bundesländer Gesetze erlassen, die eine Beteiligung der Kommunen und Einwohner an geplanten Vorhaben vorschreiben. In anderen Ländern wird über entsprechende Gesetze diskutiert. Wir geben einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern:

Länder mit gesetzlicher Bürgerbeteiligung

In drei Bundesländern bestehen (gesetzliche) Regelungen zur Bürgerbeteiligung an Windenergievorhaben.

Hessen

In Hessen können Städte und Gemeinden im Rahmen der sog. Windenergiedividende über den Landeshaushalt eine direkte Beteiligung an den Pachteinnahmen aus Windenergieanlagen im Staatswald erhalten. Eine finanzielle Beteiligung ist möglich, wenn eine Windenergieanlage auf ihrem Gemeindegebiet oder in direkter Nachbarschaft gelegen ist. Die Gemeinde kann dann maximal 20 Prozent des Ertrages aus der Verpachtung der Waldflächen erhalten und diese Einnahmen frei für die Verwirklichung kommunaler Projekte verwenden. Eine unmittelbare Beteiligung von Bürger:innen ist dagegen nicht vorgesehen.

Brandenburg

In Brandenburg gilt seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). Danach muss jeder Anlagenbetreiber, dessen Windenergieanlage ab dem 01.01.2020 in Betrieb gegangen ist, anteilig an Gemeinden, die sich in einem Radius von drei Kilometern um die Anlage befinden, eine Sonderabgabe von 10.000 Euro zahlen. Die Gemeinden müssen die dadurch erhaltenen Mittel für Maßnahmen der Akzeptanzsteigerung der Windenergie vor Ort verwenden. Auch in Brandenburg gibt es keine unmittelbare Beteiligung von Bürger:innen.

Mecklenburg-Vorpommern

Das bislang umfassendste Beteiligungsgesetz ist seit 2016 in Mecklenburg -Vorpommern in Kraft. Das Ziel des Bürger- und Gemeinden Beteiligungsgesetz (BüGemBeteilG M-V) ist es, Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung zu schaffen. Der gesetzliche Regelfall sieht vor, dass der Vorhabenträger allen Einwohnern und Gemeinden, die in einem fünf Kilometer Radius um das Vorhaben wohnhaft sind, 20 % der Anteile einer von ihm eigens zu diesem Zweck zu gründenden Projektgesellschaft zum Kauf/ Erwerb anbieten muss. Der Kaufpreis eines Anteils darf dabei nicht mehr als 500 € betragen. Die Einwohner und Gemeinden können sich also gesellschaftsrechtlich an dem Vorhaben beteiligen, mit allen damit einhergehenden Gewinn- und Verlustrisiken. Alternativ kann der Vorhabenträger den Gemeinden auch eine Ausgleichsabgabe zahlen, deren Höhe vom Ertrag des Vorhabens abhängt. In diesem Fall muss die Gemeinde ihren Einwohnern in Kooperation mit einer Bank ein Sparprodukt anbieten. Eine Ausnahme von den vorgeschriebenen Beteiligungsmodellen kann erlassen werden, wenn der Vorhabenträger ein eigenes akzeptanzförderndes Konzept vorliegt. In der Praxis ist diese Ausnahmeregelung zum Regelfall des Gesetzes geworden. Das alternative Konzept zur Beteiligung besteht regelmäßig in einer Zahlung im Rahmen des § 6 EEG 2023 an die Kommunen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden also Bürger_innen nur in den seltensten Fällen unmittelbar beteiligt.

Länder mit Gesetzesentwürfen zur Bürgerbeteiligung

Auch in anderen Bundesländern gibt es Diskussion über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Erneuerbaren Energie Vorhaben.

Thüringen

In Thüringen ist Ende Juni 2023 ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht worden. Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) sieht vor, dass Vorhabenträger sowohl die Kommunen als auch die betroffenen Einwohner direkt finanziell an der Windenergieanlage beteiligen. Kommunen sollen nach dem Entwurf jährlich eine direkte Zahlung in Höhe von 0,2 Cent pro produzierter kWh erhalten. Einwohner können durch eine Zahlung in Höhe von 0,1 Cent pro kWh ebenfalls beteiligt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Vorhabenträger anstatt einer direkten Zahlung etwa einen lokalen Einwohnerstromtarif zu vergünstigten Konditionen anbietet oder vergünstigten Strom direkt an örtliche Gewerbe- und oder Dienstleistungsbetriebe liefert. Auch eine Investition in das lokale Wärmenetz ist möglich.

Niedersachsen

Auch in Niedersachsen (NEEBetG) wird seit Mai 2023 ein Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung diskutiert. Das Gesetz soll sowohl für Wind- als auch für Photovoltaikanlagen gelten und sieht – ähnlich wie in Thüringen – vorrangig die Zahlung einer Akzeptanzabgabe in Höhe von 0,2 Cent pro kWh vor. Daneben sollen allerdings auch andere Beteiligungsmodelle möglich sein, deren Regelungen sich an dem BüGemBeteilG aus Mecklenburg-Vorpommern orientieren, sprich: das Angebot einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Projektgesellschaft oder die Möglichkeit des Erwerbs eines Sparproduktes.

Sachsen-Anhalt, Bayern und Nordrhein-Westfalen

In Sachsen-Anhalt, Bayern und Nordrhein-Westfalen werden ähnliche Gesetzesvorhaben diskutiert, ohne, dass allerdings bereits konkrete Entwürfe bekannt wurden.

Aus den übrigen Bundesländern sind (noch) keine Bestrebungen zum Erlass entsprechender Gesetze bekannt.

Ausblick: Die Energiewende kann nur mit den Menschen vor Ort gelingen

Es dürfte mittlerweile kein Geheimnis mehr sein: Die Energiewende kann nur gemeinsam mit den Bürgern und Kommunen gelingen. Obwohl es an den bestehenden Gesetzen und Gesetzesentwürfen durchaus berechtigte Kritik gibt, ist es daher wichtig, dass auch die bislang untätig gebliebenen Bundesländer die Bürger aktiv einbeziehen und so die Energiewende in Deutschland voranbringen – der Entwurf aus Thüringen kann hier als beispielhaft herangezogen werden, geht er doch in der originären Beteiligung der Menschen vor Ort bislang am weitesten, indem er nicht bei der bloß finanziellen Beteiligung stehen bleibt, sondern konkrete Infrastrukturvorhaben vor Ort ermöglicht.

Insgesamt gilt: Beteiligungsgesetze können die regionale Wertschöpfung stärken, neue Arbeitsplätze schaffen und damit die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien erhöhen – wenn Sie die richtigen Stellschrauben adressieren.