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+49 341 14950-0Die Bundesregierung erkannte in den vergangenen Jahren, dass grüner Wasserstoff eine herausragende Stellung zur Senkung des CO2-Ausstoßes in den Bereichen Verkehr und Industrie einnehmen wird. Deutlich wird dies nunmehr an den globalpolitischen Entwicklungen, insbesondere dem Bestreben, Wasserstoffbündnisse mit anderen Ländern abzuschließen, um die Versorgung mit grünem Wasserstoff zu sichern.
Eine gesicherte Energieversorgung in Deutschland bedingt - unabhängig von Importen – zudem den innerstaatlichen Ausbau der grünen Wasserstoffwirtschaft. Grüner Wasserstoff ist vielfältig nutzbar. Als Kraftstoff oder zur Erzeugung von Wärme wird er bereits eingesetzt.
Die Herstellung von grünem Wasserstoff wird gefördert und kann als weitere erneuerbare Energiequelle in vielschichtigen Projekten einbezogen werden. Mit unserer Expertise unterstützen wir sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens. Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, zu denen unter anderem Fragen zur Einspeisung in ein Gasversorgungsnetz sowie zur Vergütung gehören. Auch die Beantwortung bauplanungsrechtlicher Fragen in diesem Zusammenhang gehört zu unserem Repertoire. Ihr individuelles Projekt und die Ausschöpfung der Nutzungsmöglichkeiten von Wasserstoff, auch unter Einbeziehung der Sektorenkopplung, stehen dabei im Mittelpunkt. Ihr Vorhaben profitiert zusätzlich durch die dauerhafte Beratung zur praktischen Projektierung in anderen bundesweit verorteten H2 Projekten.
Aufgrund unserer Erfahrungen in den verschiedenen Bereichen des Rechts der Erneuerbaren Energien können wir ihr Projekt umfassend und rechtsgebietsübergreifend betreuen. Hierbei ist die Ausgestaltung von entsprechenden Verträgen ebenso einbezogen wie die Begleitung zur Erlangung von entsprechenden Genehmigungen.
08.09.2025 | Veröffentlicht in Ausgabe 07-2025 Wind und Solar müssen bei Interessenwiderstreit zum Militär oft zurückstecken, weil Gerichte der Bundeswehr in der Rechtsordnung mehr Bedeutung zusprechen. Ein Widerspruch. Seit einigen Jahren führt meine Kanzlei diverse Prozesse im Zusammenhang mit sogenannten Hubschrauber-Tiefflugstrecken. Dabei handelt es sich um geheime Übungsstrecken der Bundeswehr, die vor allem im Süden Deutschlands häufig in Konflikt mit Windenergievorhaben geraten. Nach aktuellem Stand wissen wir von rund 1.000 Anlagen, deren Errichtung aufgrund derartiger militäris...
Durch die Anpassung von § 1092 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB ist nun die Übertragbarkeit von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten im Zusammenhang mit Erneuerbare-Energien-Anlagen möglich. Was Projektierer und Eigentümer jetzt beachten müssen.
Der Gesetzesentwurf zur RED III sieht Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarenergie sowie Elektrolyseure vor – wir geben einen Überblick.