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+49 341 14950-0Seit 2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft, ab dem Frühjahr 2021 folgen nun auch die geänderten Bußgeldvorschriften. Diese fallen teils drastisch aus. Die möglichen Verstöße können künftig von den Behörden mit bis zu 150.000 Euro geahndet werden. Über die Einstufung wollen wir hiermit einen kleinen Überblick geben. Hierzu bereits: Die neue DüngeVO - Eine ausreichende Antwort auf die Nitratklage der EU Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Düngeverordnung erhoben Schon seit Januar 2021 können in den sogenannten „Roten Gebieten“ (Gebiete, die als belastet eingestuft wurden) Verstöße mit bis zu 50.000 Euro Geldbußen belangt werden. Mögliche Verstöße dieser Art sind:
Um das Thema der neuen Düngeverordnung wird es nicht still. Erst im März 2020 stimmte der Bundesrat der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) nur widerwillig zu (Beschluss Drucks. 98/20, Zustimmung am 27.03.2020), wohl primär wegen drohender Strafzahlungen an die EU. Anfang Mai 2020 trat dann die umstrittene DüV dann in Kraft. Dazu bereits: https://www.maslaton.de/news/Die-neue-Duengeverordnung--Eine-ausreichende-Antwort-auf-die-Nitratklage-der-EU--n755 Der Unmut vieler Landwirte über die neuen Regeln hat sich allerdings seitdem natürlich nicht in Luft aufgelöst. Im Gegenteil: Am 01.12.2020 wurde bekannt, dass ein Landwirt, der einen Grünlandbetrieb mit Biogasanlage und Mutterkuhherde auf der ostfriesischen Geest bewirtschaftet, Verfassungsbeschwerde gegen das Regelwerk eingereicht hat.
Auf Grund der COVID-19-Pandemie kommt es zu Erleichterungen bei der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft (GAP). So wurde die Frist für Zahlungsanträge im Rahmen der GAP um einen Monat verlängert, vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2020. Dadurch erhalten die Landwirte mehr Zeit, um ihre Anträge auf Direktzahlungen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums auszufüllen. Auch soll es zu weniger Vor-Ort-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben kommen. Unter den aktuellen Umständen muss gewährleistet werden, dass der physische Kontakt zwischen den Landwirten und Inspektoren auf ein Minimum begrenzt wird. Der Verzicht auf Kontrollen wird auch den Verwaltungsaufwand verringern und unnötige Verzögerungen vermeiden.