Tracking pixel Ungerechtfertigte Rückschlüsse · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ungerechtfertigte Rückschlüsse

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Der Widerstand gegen die Marschwitzer Biogasanlage ist unbegründet. Die Angst vor multiresistenten Keimen und Gärresten resultiert aus Halbwissen. Selbstverständlich existieren in Biogasanlagen verschiedenste Mikroben. Sie sind die biologischen Träger des Gärprozesses und sind zur Methanproduktion von Nöten. Deshalb ist eine Biogasanlage aber nicht gefährlich. Ein ordnungsgemäßer Betrieb der Anlage gefährdet die Anwohner deshalb nicht. 

Emissionsschutzrechtliche Genehmigungen basieren auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Wissenschaft. Wenn sich also nach neuem Wissensstand Voraussetzungen ändern, werden auch zu schon bestehenden Anlagen Nebenbestimmungen erlassen. Speziell zur Marschwitzer Anlage kann man sagen, dass sie in einem ausgewiesenem Industriegebiet steht. Biogasanlagen können dort hingesetzt werden, denn sie sind emissionsschutzrechtlich nicht gefährlicher als sonstige Industrieanlagen.

Zur Verkehrslage lässt sich sagen, dass eine infrastrukturelle Trennung gegeben sein muss. Problematisch in Marschwitz ist die heranrückende Bebauung. Zu Recht pochen die Anwohner hier auf ein Prüfungsverfahren. Einen Anspruch darauf, dass sich die Umgebungsbedingungen niemals verändern, hat ein Grundstückseigentümer allerdings nicht.