Tracking pixel Luftverkehrsrecht - „Luftverkehrsgesetz benachteiligt Drohnen“ · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - „Luftverkehrsgesetz benachteiligt Drohnen“

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Im Zuge geplanter Änderungen des Luftverkehrsgesetzes bleiben Belange der Drohnenwirtschaft weiter außen vor. Dabei besteht gerade bei der Drohnenabwehr Handlungsbedarf.

Die Bundesregierung will mit einer Novelle des Luftverkehrsgesetzes dem Lärmschutz stärkeres Gewicht verleihen. Es geht dabei um die Stärkung der Mitspracherechte der Fluglärmkommissionen bei Änderungen von Flugverfahren, zum Beispiel an Verkehrsflugplätzen. Der Bundesverband Zivile Drohnen (BVZD) sieht diese Änderungen positiv, fordert aber zugleich, auch diejenigen Branchen zu berücksichtigen, „die für Versorgungssicherheit, Infrastruktur und Verteidigungsfähigkeit inzwischen erhebliche Bedeutung besitzen.“

So müssten insbesondere die Regelungen im Umgang mit Drohnen dringend neu justiert werden und Eingang finden, wenn es um die Beteiligung an Änderungen von Flugverfahren geht. Unbemannte Luftfahrtsysteme haben sich innerhalb weniger Jahre zu einem zentralen Bestandteil moderner Sicherheits-, Infrastruktur- und Verteidigungsarchitektur entwickelt. Deshalb ist eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen eine Voraussetzung, um Drohnen zum Beispiel zum Schutz kritischer Infrastruktur einsetzen zu können. Sich bei Flugverfahrensänderungen nur auf Lärmfragen zu konzentrieren, sei längst nicht mehr zeitgemäß, kritisiert der Verband.

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