Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Drohnenschutz I: Industrie muss sich wehren können · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Drohnenschutz I: Industrie muss sich wehren können

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Der Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD) fordert von der Bundesregierung neue rechtliche Bestimmungen, damit die Industrie potentielle Drohnenangriffe selbstständig abwehren kann.


Der BVZD mahnt dringend Lösungen für die Industrie zum Schutz vor potentiellen Drohnenattacken an. Hintergrund ist die jüngste Innenministerkonferenz, die Anfang Dezember 2025 in Bremen tagte. Dort sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote, die Länder könnten nicht neben jedes Kraftwerk und jede Hafenanlage eine Polizeieinheit des Landes zur Drohnenabwehr stehen. Die Länder sehen den Bund in der Verantwortung.

Das reiche aber nicht aus, so der BVZD, der stattdessen eine Ermächtigungsgrundlage fordert, die es Industriebetrieben und der privaten Sicherheitswirtschaft ermöglicht, legale Abwehrmaßnahmen gegen Drohnenangriffe vorzunehmen. Regulatorisch müssten dafür die Polizeigesetze der Länder erweitert werden.

„Industrie und Sicherheitswirtschaft tragen heute faktisch die Hauptlast beim Schutz kritischer und hochsensibler Anlagen. Ohne eine ausdrückliche Befugnisnorm bleiben sie aber rechtlich blockiert – mit erheblichen Risiken für Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Resilienz und den Innovationsstandort Deutschland“, warnt Prof. Dr. Martin Maslaton, Volljurist und Vorsitzender des BVZD. „Wer kritische Produktion, Forschung, Energieerzeugung oder sensible Lieferketten schützen will, muss der privaten Sicherheitswirtschaft die Instrumente geben, die sie benötigt,“ so Maslaton weiter.

Der BVZD hat dazu einen Gesetzesentwurf erarbeitet und stellt diesen auf Anfrage zur Verfügung.

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