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Aufgrund von Bauarbeiten ist unsere Internetverbindung derzeit gestört. Dadurch können die Arbeitsabläufe in unserer Kanzlei nur eingeschränkt erfolgen. Telefonisch sind wir aktuell leider nicht erreichbar. Bitte kontaktieren Sie uns nach Möglichkeit per E-Mail. Dank redundanter Systeme ist die Kommunikation auf diesem Weg weiterhin gewährleistet. Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten mit den Verantwortlichen an einer schnellstmöglichen Behebung der Störung. Ihre MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz macht genaue Vorgaben zur Installation von Ladestellen für E-Autos auf Parkplätzen. Ab 01.01.2025 können hiervon sämtliche Nichtwohngebäude betroffen sein. Auf die Eigentümer kommen damit erhebliche Kosten zu. Doch eine detailliertere Beschäftigung mit dem Gesetz lohnt sich. So können etwa kleinere Unternehmen von der Pflicht ausgenommen sein.
Wenn sich die Gemeinde in den Weg stellt, kann sich die Nutzung der Erschließungs- und Zufahrtsstraßen holprig gestalten. Zur Nutzung öffentlicher Wege und den Duldungspflichten und dem Kontrahierungszwang von Kommunen.