Handels- u. Gesellschaftsrecht
Unabhängig vom Stadium der Gesellschaft oder Form der Unternehmung nehmen wir uns Ihren spezifischen Fragestellungen des Handels- und Gesellschaftsrechts an. Ob Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft (KG), Unternehmergesellschaft (UG) Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder insbesondere Energiegenossenschaft - wir nehmen uns Ihrer Rechtsvertretung entweder als Vertretung der jeweiligen Gesellschaft oder aber auch des Gesellschafters an. Die Beratung beginnt mit der Gründung der Gesellschaft und wird umfassend während der gesamten Lebenszeit bis zu Ihrer Liquidation/ Umwandlung oder Insolvenz betreut.
Im Handelsrecht stehen wir Ihnen mit Rat und Tat in allen Vertragsverhandlungen zwischen Kaufleuten oder Unternehmen zur Seite, entwerfen umfassend Verträge gleich welcher Art und beraten im Rahmen von stillen Beteiligungen. Umfassend übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit Notaren und Behörden, wie beispielsweise mit dem Handelsregister aber auch zunehmend mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowie die gerichtliche Vertretung.