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+49 341 14950-0Mit dem Strompreisbremsegesetz werden bei Stromerzeugern die Überschusserlöse abgeschöpft. Welche Ausnahmeregelungen greifen und wie erfolgt die Berechnung? – Ein Überblick!
NRW konzentriert Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Erneuerbaren Energien bei den Landgerichten Essen und Bielefeld.