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Aufgrund von Bauarbeiten ist unsere Internetverbindung derzeit gestört. Dadurch können die Arbeitsabläufe in unserer Kanzlei nur eingeschränkt erfolgen. Telefonisch sind wir aktuell leider nicht erreichbar. Bitte kontaktieren Sie uns nach Möglichkeit per E-Mail. Dank redundanter Systeme ist die Kommunikation auf diesem Weg weiterhin gewährleistet. Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten mit den Verantwortlichen an einer schnellstmöglichen Behebung der Störung. Ihre MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ein ostdeutsches Verwaltungsgerichts verpflichtet einen Erneuerbare-Energien-Projektierer zur Beseitigung von versehentlich bei Bodenarbeiten ausgehobenen Altlasten. Über die Gründe und zu ziehenden Schlussfolgerungen.
Bei Aufrüstung einer EEG 2004 Biomasseanlage ist der ORC-Bonus für den gesamten in der Anlage erzeugten Strom zu zahlen. LG Halle und LG Traunstein festigen die anlagenbetrei-berfreundliche Rechtsprechung weiter.