Tracking pixel Neue LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Neue LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen

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- Beschluss für 25.04.2016 geplant -

Die geplante Änderung der Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen sorgt seit einigen Monaten bei Projektieren wie bei Fachleuten und Behörden für Unruhe. Das bisher angewandte Verfahren nach DIN ISO 9613-2 soll durch das sog. „Interiumsverfahren“ zur Beurteilung der Bodendämpfung angepasst werden, was letztlich eine Verschärfung der Messmethoden bedeutet.

Vor diesem Hintergrund werden die neuen Hinweise äußerst kritisch unter die Lupe genommen, u.a. hatte sich der FGW e.V. im März mit einer Stellungnahme geäußert. Bemängelt wird vor allem – durchaus zu Recht – dass die nun geplanten Änderungen auf eine einzige Messkampagne in Nordrhein-Westfalen zurückgehen, deren Verallgemeinerungsfähigkeit in Frage gestellt wird.

Die Konsequenzen der geplanten Änderungen können einmal für künftige Genehmigungsverfahren, wohl aber ganz besonders für bereits laufende, eventuell kurz vor dem Abschluss stehende Genehmigungsverfahren äußerst einschneidend sein, angefangen von bloßen behördlichen Nachforderungen zur Unterlagenergänzung über erforderlich werdende Änderungen der bisherigen Projektplanungen bis hin drohenden Abschalt-Auflagen oder gar Genehmigungsablehnungen. Derartiges ist in den letzten Monaten von den Behörden bereits so gefordert worden, obwohl die geänderten LAI- Hinweise – deren Rechtsqualität einmal dahingestellt – bisher nur im Entwurf vorliegen.

Dabei ist den Behörden offenbar nicht bewusst, dass bloße LAI-Hinweise, noch dazu in Entwurfs-Form, nicht einfach die verbindlichen Vorgaben der TA Lärm und der von ihr in Bezug genommenen DIN ISO-Norm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften außer Kraft setzen können. Hierzu verlangt die Rechtsprechung vielmehr „gesicherte neue Erkenntnisse in Wissenschaft und Technik“, durch welche sich die bisherigen Berechnungsmethoden als überholt erweisen. Bei einer derart offenen fachlichen Diskussion, wie sie jetzt im Gange ist, hat dies die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bisher völlig zu Recht verneint. Daran wird allein der förmliche Beschluss der neuen LAI-Hinweise, der für den 25.04.2016 angekündigt ist, erstmal nichts ändern können.

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