Tracking pixel Netzanschlusspaket 2026: Gravierende Folgen für Projektierer und Anlagenbetreiber · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Netzanschlusspaket 2026: Gravierende Folgen für Projektierer und Anlagenbetreiber

« Newsübersicht

Inhalt

Netzpaket 2026: Statt den Netzausbau zu fördern, drohen neue Baukostenzuschüsse und der Wegfall von Entschädigungsansprüchen. Die Branche warnt vor einer Mangelverwaltung.

Nach dem Bekanntwerden des Referentenentwurfs für das sogenannte „Netzpaket“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zeichnen sich erhebliche Erschwernisse für die Realisierung von Energieprojekten ab. Während die Digitalisierung des Anschlussverfahrens vordergründig Entlastung verspricht, drohen an anderer Stelle neue bürokratische Hürden und signifikante finanzielle Belastungen, die überwiegend den Interessen der Netzbetreiber dienen.

Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens: Transparenz als Lichtblick

Die im Entwurf vorgesehene Verpflichtung zur erhöhten Transparenz über freie Netzanschlusskapazitäten stellt zunächst eine positive Entwicklung für Projektentwickler und Anlagenbetreiber dar. Über ein zentrales Online-Tool sollen Kapazitäten künftig unmittelbar einsehbar sein, was eine fundiertere und sicherere Standortplanung ermöglichen würde.

Zudem ist die vollständige Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens vorgesehen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den bisher oft langwierigen Prozess durch vereinheitlichte digitale Schnittstellen spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Belastungen für Projektierer: Baukostenzuschüsse und Abkehr vom Prioritätsprinzip

Kritisch zu bewerten ist hingegen die geplante Abkehr vom bewährten „Windhundverfahren“ bei der Zuweisung von Netzanschlusskapazitäten. Statt der zeitlichen Priorität soll künftig eine individuelle Priorisierung der Netzanschlüsse eingeführt werden. Da der Entwurf jedoch keine bundeseinheitlichen Vorgaben für diesen Prozess macht, steht zu befürchten, dass das neue Verteilungsprinzip mit einem erheblich erhöhten bürokratischen Aufwand und intransparenten Einzelfallentscheidungen verbunden sein wird.

Darüber hinaus wird den Netzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt, Erzeuger über die Erhebung weitergehender Baukostenzuschüsse noch umfangreicher an den Kosten des Netzausbaus zu beteiligen. Dies dürfte die Wirtschaftlichkeit vieler Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien zusätzlich unter Druck setzen.

Der „Redispatchvorbehalt“ als Quelle massiver Planungsunsicherheit

Im Zentrum der rechtlichen und wirtschaftlichen Diskussion steht der sogenannte „Redispatchvorbehalt“. Dieses Instrument würde die Planungssicherheit massiv untergraben und den Ausbau der Erneuerbaren Energien langfristig eher hemmen als fördern. Kern der Regelung ist die Befugnis der Netzbetreiber, besonders belastete Netzgebiete als „kapazitätslimitiert“ auszuweisen.

Voraussetzung für eine solche Einstufung wäre, dass die technisch mögliche Stromeinspeisung der angeschlossenen Anlagen im vorangegangenen Kalenderjahr um mehr als drei Prozent abgeregelt wurde. Angesichts dieser relativ niedrigen Hürde könnten eine Vielzahl von Gebieten von dieser Einstufung betroffen sein. Einmal klassifiziert, könnte dieser Status für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren aufrechterhalten werden.

Die Rechtsfolgen für betroffene Gebiete wären gravierend: Es bestünde kein unbedingter Anspruch mehr auf einen Netzanschluss. Zudem entfiele der Anspruch auf Entschädigung für nicht erfolgte oder eingeschränkte Einspeisung. Da sich der Zuschnitt der betroffenen Gebiete zudem jährlich ändern kann, wird die Kalkulation von Projekten in diesen Regionen zu einem unkalkulierbaren Risiko.

Fazit: Branche lehnt Entwurf als „Mangelverwaltung“ ab

Die Branchenvertreter lehnen den Referentenentwurf in der derzeitigen Fassung folgerichtig ab. Statt die strukturellen Probleme fehlender Übertragungskapazitäten durch gezielte Ausbauanreize zu lösen, setzt der Entwurf auf die Infragestellung des Netzanschlussanspruchs. Damit wird das Problem des schleppenden Netzausbaus einseitig auf dem Rücken der Anlagenbetreiber abgeladen.

Die Investition in neue Energieprojekte wird dadurch risikoreicher und unattraktiver. Es bleibt abzuwarten, ob das Ministerium angesichts der massiven Kritik im weiteren Gesetzgebungsverfahren Nachbesserungen vornimmt, um die Ziele der Energiewende nicht zu gefährden.

Folgen Sie uns auf LinkedIn und verpassen Sie keine Newsbeiträge mehr!