
| IT- und Onlinerecht
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung - kein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung?
OLG Jena: Beschluss vom 20.07.2011 Gerade im Zusammenhang mit der Umstellung der Widerrufsfrist für gewerbliche eBay-Verkäufer als Verkäufer mit „Top-Bewertung“ ist es möglich, dass die Widerrufsbelehrung nicht angepasst wurde und bereits aus diesem Grund „Mitbewerber“ tätig werden. Denkbar ist ebenso, dass die Belehrung nicht die aktuellen Vorschriften des BGB bzw. EGBGB enthält und daher Kummer droht.