| Handels- u. Gesellschaftsrecht
Anspruch auf Neuwagen – trotz Softwareupdate
Das Landgericht Hamburg hat in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 07.03.2018, Az. 329 O 105/17, die Rechte des Eigentümers eines manipulierten VW-Dieselfahrzeugs in beachtlichem Umfang gestärkt. Entschieden wurde, dass der Käufer eines mit einer sog. „Manipulationssoftware“ ausgestatteten Neuwagens, trotz des Softwareupdates, einen Anspruch auf die Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen, mangelfreien Ersatzfahrzeugs, Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs hat.