
KWK-Ausschreibungen eingeleitet – Meldefrist für Übergangsanlagen beachten!
Bundesnetzagentur gibt ersten Gebotstermin für KWK-Anlagen bekannt Im Zuge der letzten Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) mit Wirkung zum 01.01.2017 und dem Erlass der KWK-Ausschreibungsverordnung hat der Gesetzgeber das Förderregime für KWK-Anlagen weitestgehend auf Ausschreibungen umgestellt (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 24.08.2017). Die Bundesnetzagentur hat nunmehr am Freitag, den 06.10.2017, die erste Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Ausschreibungstermin ist der 01.12.2017. Bis zu diesem Termin können Gebote für KWK-Anlagen bei der Bundesnetzagentur am Standort in Bonn abgegeben werden.