Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zum Strommarktgesetz

Das Bundeskabinett hat am 04.11.2015 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) beschlossen. Dieser Gesetzesentwurf markiert vorerst den Schlussstein des öffentlichen Konsultationsverfahrens über die zukünftige Ausgestaltung des Strommarktes, das bereits mit der Veröffentlichung des Grünbuchs im Oktober 2014 angestoßen und später mithilfe des Weißbuchs „Ein Strommarkt für die Energiewende“ im Sommer 2015 konkretisiert wurde (Wir berichteten: http://www.maslaton.de/news/Gruenbuch-Ein-Strommarkt-fuer-die-Energiewende--n335, http://www.maslaton.de/news/Reform-des-Strommarkts-Erster-Referentenentwurf-fuer-Strommarktgesetz-liegt-vor--n384). Das Gesetz geht nun zur parlamentarischen Beratung in den Bundestag. Mit dem Strommarktgesetz sollen die Maßnahmen des Weißbuchs sowie des „Eckpunktepapiers für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ vom 01.07.2015 umgesetzt werden.

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Bundesnetzagentur legt Entwurf zu Leitfaden für Eigenverbrauchsfragen nach dem EEG vor

Seit Einführung des § 61 EEG 2014 sind grundsätzlich auch eigenerzeugte und -verbrauchte Strommengen EEG-umlagepflichtig. Allerdings bestehen diesbezüglich auch einige Ausnahmeregelungen. Bereits Anfang Juni dieses Jahres hatte die Clearingstelle EEG eine Empfehlung zu Einzelfragen in Bezug auf die Eigenverbrauchsregelung des § 61 EEG 2014 veröffentlicht (wir berichteten mit Newsletter vom 20.06.2015). Eine ganze Reihe von Anwendungsfragen zu Themen wie z.B. der Legaldefinition der Eigenversorgung, dem Begriff der Stromerzeugungsanlage im Sinne des § 61 EEG 2014 sowie den Ausnahmeregelungen für Bestandsanalgen und in den Fällen des § 61 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 EEG 2014 wurden dort jedoch mit dem Hinweis offen gelassen, dass die Bundesnetzagentur in einem Leitfaden dazu noch Stellung nehmen werde.

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EEG-Umlage für 2016: 6,354 ct/kWh

Am 15.10.2015 teilten die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW auf ihrer gemeinsamen Internetpräsenz die EEG-Umlage für das Jahr 2016 mit. Diese beläuft sich im kommenden Jahr für nicht privilegierte Letztverbraucher auf 6,354 ct/kWh. Damit erhöht sich die EEG-Umlage – trotz einem Polster von rund 2,5 Mrd. Euro auf dem EEG-Konto (Stand: 30.09.2015) – ab 01.01.2016 von derzeit 6,17 ct/kWh um 0,184 ct/kWh, was einem Anstieg von rund 3 % entspricht. Die EEG-Umlage erreicht so einen neuen Höchststand. Als Grund für den Anstieg der EEG-Umlage werden zum einen die sinkenden Börsenstrompreise und zum anderen die zunehmende Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien angeführt. So sind im Jahr 2015 u.a. mehrere Offshore-Windparks ans Netz gegangen, für welche derzeit nach EEG 2014 in den ersten acht Jahren noch ein hoher Anfangsvergütungssatz von bis zu 19,4 ct/kWh gezahlt wird; für 2016 wird mit der Inbetriebnahme weiterer Anlagen gerechnet.

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Rechtlich Rahmenbedingungen - BHKW-Einsatz mit Sorptionskälteanlagen

Neben der Förderung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG) und erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG) hat der Gesetzgeber erkannt, dass die effiziente Nutzung von Wärme und Kälte einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Im Rahmen der Projektierung sind jedoch eine Vielzahl von Gesetzen und tatsächlichen Gegebenheiten zu beachten. Soweit die Kombination eines Blockheizkraftwerks (kurz: BHKW) mit einer Sorptionskälteanlage in den Blickpunkt gerät, muss zunächst der Einsatzstoff für das BHKW betrachtet werden. Wenn Biomethan oder Biogas eingesetzt wird, kann unter den Voraussetzungen des EEG eine finanzielle Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom aus dem BHKW beansprucht werden. Bei Nutzung von Erdgas kommt eine Förderung durch das KWKG in Betracht, wobei auch der eigen genutzte und nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste Strom nach diesem Gesetz gefördert wird.

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Energiewende: Mehr Versorgungssicherheit durch Kapazitätsreserve und Digitalisierung des Energiesystems

Referentenentwurf für Kapazitätsreserveverordnung und Messstellenbetriebsgesetz liegen vor Der mit der Energiewende angestrebte Umbau der Energieversorgung weg von einer konventionellen hin zu einer regenerativen, umweltverträglichen Energieversorgung mit einem Anteil von mindestens 80 Prozent erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung im Jahr 2050, macht auch eine Weiterentwicklung des Stromversorgungssystems erforderlich. Insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden volatilen Einspeisung soll die Versorgungssicherheit auch weiterhin auf einem hohen Niveau gewährleistet werden. Dazu verfolgt der Gesetzgeber verschiedene Ansätze.

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KWK-Novelle 2015 – Kabinettsentwurf mit einigen Verbesserungen

Am 23.09.2015 hat das Bundeskabinett den innerhalb der Ressorts abgestimmten Entwurf zur KWK-Novelle beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf vom August 2015 enthält dieser Kabinettsentwurf an verschiedenen Stellen Verbesserungen zugunsten der Kraft-Wärme-Kopplung.  Nachgebessert wurde etwa bei den Zuschlagszahlungen, indem eine neue Vergütungsklasse von 50 kW bis 100 kW eingeführt wurde, für die der Zuschlag 6 ct/kWh betragen soll. Zudem ist die ursprünglich noch enthaltene Modernisierungsgrenze von 50 kW ersatzlos gestrichen worden, sodass nun sämtliche Anlagen unabhängig von ihrer Größenordnung den Modernisierungstatbestand in Anspruch nehmen können.

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Reform des Strommarkts: Erster Referentenentwurf für Strommarktgesetz liegt vor

Mit Veröffentlichung des Grünbuchs „Ein Strommarkt für die Energiewende“ im Oktober letzten Jahres eröffnete das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) die Diskussion um die künftige Entwicklung des deutschen Strommarkts, insbesondere hinsichtlich der Einführung eines Kapazitätsmarkts. Der politische Entscheidungsprozess erfuhr mit dem am 03.07.2015 veröffentlichten Weißbuch eine Konkretisierung. Die Entscheidung fiel gegen einen Kapazitätsmarkt und für die Weiterentwicklung und Verbesserung des bestehenden Strommarkts hin zu einem Strommarkt 2.0 mit ergänzender Kapazitätsreserve. Begleitet wurde der politische Prozess durch Konsultationsmöglichkeiten und die Veröffentlichung diverser Eckpunktepapiere.  Nunmehr liegt ein erster Referentenentwurf des sog. Strommarktgesetzes (mit Stand vom 27.08.2015) vor. Das Strommarktgesetz betrifft u.a. neben einer Reform des Energiewirtschaftsgesetz sowie Änderungen der auf Grundlage dessen erlassenen Rechtsverordnungen, wie beispielsweise der Stromnetzzugangsverordnung (kurz: StromNZV) und Reservekraftwerksverordnung (kurz: ResKV), auch Änderungen des erst 2014 novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2014).