Mehr Transparenz für Stromkunden!
BGH-Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern bei Strompreiserhöhungen Stromkunden in der Grundversorgung müssen künftig besser über Preisänderungen informiert werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 06.06.2018. Dabei konkretisierte er die den Strom-Grundversorgern ohnehin gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (kurz: StromGVV) obliegende Pflicht, ihre Kunden bei beabsichtigten Preisänderungen brieflich über den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung zu informieren. Aus den nunmehr veröffentlichten Entscheidungsgründen ergibt sich, dass Grundversorger ihre Kunden bei Preisänderungen nicht nur über die Zusammensetzung des neuen Preises, sondern auch über die Zusammensetzung des bisherigen Preises informieren müssen.