Elektromobilitätsgesetz (EmoG) seit dem 12. Juni 2015 in Kraft
Nach Verabschiedung des EmoG im Bundestag am 05.03.2015 hatte auch der Bundesrat das Gesetz am 27.03.2015 gebilligt. Gerade noch rechtzeitig vor der Nationalen Konferenz der Bundesregierung zur Elektromobilität ist das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am Tage nach seiner Verkündung (BGBl. I vom 11.06.2015, S. 898) am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Wenngleich die Initiative des Gesetzgebers von allen Seiten begrüßt wird, die Elektromobilität zu fördern, muss festgestellt werden, dass die nunmehr vorliegenden gesetzlichen Vorgaben aller Voraussicht nach nicht ausreichend sein dürften, den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben.