Medien- u. Presserecht
Im Bereich des Medien- und Presserechts kümmern wir uns schnell, diskret und kompetent um Ihr Anliegen.
Behauptung von Tatsachen
Behaupten Dritte Tatsachen über Sie oder Ihr Unternehmen, gleich ob diesen Äußerungen ein Wahrheitsgehalt innewohnt oder nicht, so stehen Ihnen möglicherweise Rechte gegen den Äußernden zu. In Betracht kommen zunächst Unterlassungs- und Widerrufsansprüche. In einigen Fällen ist auch eine Gegendarstellung zu erwägen. Unter Umständen gewährt Ihnen das Gesetz zudem einen Anspruch auf Schadensersatz.
Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer konkreten Ansprüche und bemühen uns um eine außergerichtliche Streitbeilegung. Erforderlichenfalls setzen wir Ihre Rechte aber auch gerichtlich durch.
Meinungsäußerung
Gibt ein Anderer seine Meinung über Sie oder Ihr Unternehmen kund, so fällt dies zunächst in den Schutzbereich der freien Meinungsäußerung; im Fall einer Äußerung in den Medien, in den geschützten Bereich der Presse- und Rundfunkfreiheit. Dieser Schutz wird jedoch nicht grenzenlos gewährt. Dort, wo Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht oder der Unternehmensschutz nach Art. 14 GG durch die Äußerung unverhältnismäßig beeinträchtigt wird, haben Sie ein Recht auf Unterlassung der Meinungsäußerung. Möglicherweise steht Ihnen zudem ein Schadensersatzanspruch zu. Auch hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bildberichterstattung
Droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, auf dem Sie abgebildet sind, so ist schnelles Handeln erforderlich. Durch rechtzeitige Geltendmachung Ihres diesbezüglichen Unterlassungsanspruches, notfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung, kann die Erstveröffentlichung noch verhindert werden.
Ist Ihr Bildnis bereits veröffentlicht oder verbreitet worden, so gilt es, der weiteren Verbreitung entgegenzutreten und gegebenenfalls einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.