Tracking pixel Aktuelle Entscheidungen des VG Aachen: Keine unzumutbare Beeinträchtigung eines Pferdebetriebs durch Windenergieanlagen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Aktuelle Entscheidungen des VG Aachen: Keine unzumutbare Beeinträchtigung eines Pferdebetriebs durch Windenergieanlagen

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Jeweils durch Beschluss (Beschlüsse vom 05.07.2012, Az.: 6 L 18/12, 6 L 138/12, 6 L 14/12) hat das VG Aachen in drei parallelen Eilverfahren die Rechtmäßigkeit von drei sofort vollziehbaren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt acht Windenergieanlagen bestätigt.

Gegen diese Genehmigungen hatten sich die Inhaber eines benachbarten Pferdebetriebes mit einem Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der im Hauptsacheverfahren eingereichten Anfechtungsklage gewehrt. Die Antragssteller gegründeten ihren Antrag u.a. damit, dass die Anordnung des Sofortvollzuges rechtwidrig sei und von den Windenergieanlagen unzumutbare Beeinträchtigungen zu Lasten der Pferde ausgingen. Dem folgte das Gericht nicht. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs, da dieser mit Blick auf den politisch gewollten Ausbau der erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liege.

Entgegen der Ansicht der Antragssteller schloss das Gericht aus, dass sich aus dem Betrieb von Windenergieanlagen im Hinblick auf die Pferde und den Pferdebetrieb unzumutbaren Beeinträchtigungen ergeben. Das Gericht bestätigt damit die bisherige Rechtsprechung, wonach ausgehend von der Evolution und der Sinnesphysiologie von Pferden eine schnelle Gewöhnung der Pferde an die von Windenergieanlagen ausgehenden Reize zu erwarten sei und heftige Reaktionen, wie Steigen oder Durchgehen nicht zu befürchten seien. Im Übrigen sei auch zu berücksichtigen, dass die Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert sind und damit den Bewohnern des Außenbereichs bzw. der unmittelbaren Randlagen Maßnahmen zumutbar seien, durch die sie den Wirkungen der Windenergieanlage ausweichen oder sich vor ihnen schützen, wie z.B. Abschirmung eines Reitplatzes durch Hecken- und baumbewuchs oder die Unterbringung besonders nervöser Pferde in anderer Einstellbox.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof. Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341/149500
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