Tracking pixel Windenergieerlass Niedersachsen - Ein Schritt in die richtige Richtung · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Windenergieerlass Niedersachsen - Ein Schritt in die richtige Richtung

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Am 20.07. stellte Niedersachsens Umweltminister dem Landeskabinett einen neuen Windenergieerlass vor (https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/wichtiger-schub-fur-windenergieausbau-und-energiewende-in-niedersachsen-202731.html). Dieser wird den derzeit geltenden Windenergieerlass aus dem Jahr 2016 ablösen. Medial wird der neue Erlass als klares Bekenntnis zur Windenergie an Land dargestellt. Der Entwurf nimmt für sich in Anspruch konkrete Flächenziele festzulegen, Repowering-Möglichkeiten und die Nutzung von Wald als Standort auszubauen.

§ 3 Nr. 3 des Landesklimaschutzgesetzes (NKlimaG) setzt das klare Ziel der bilanziellen Deckung des Landesenergiebedarfes mit Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2040. Dazu soll 1,4% der Landesfläche bis 2030, 2,1 % der Landesfläche ab 2030 für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Für die Projektierung ist dabei relevant, dass hier von einer „rotor-out-Berechnung“ ausgegangen wird. Die geplante Windenergieanlage muss sich also nicht samt ihrer Rotorblätter, sondern nur mit dem Mast in einem Vorrang- oder Eignungsgebiet befinden. Die Rotorspitzen können über die Ausweisungsgrenze hinausragen. Dieses Ziel wird der Raumordnungsplanung aufgegeben und direkt mit der aktuellen Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms verknüpft. Bemerkenswert ist auch der regionalisierte Flächenansatz: Den Trägern der Regionalplanung wird auferlegt, mindestens 7,05% der als Potentialflächen erkannten Gebiete für die Windenergienutzung vorzusehen. Es ist zu honorieren, dass die Landesregierung die Konformität von Verwaltungshandeln und Planung mit der gesetzlichen Anordnung herbeiführen will und derart konkrete Vorgaben macht.

Die 67 Seiten des öffentlich zugänglichen Entwurfs lesen sich weitgehend wie ein Leitfaden. Erweiterte Möglichkeiten für Windenergienutzung im Wald oder Repowering-Vorhaben werden sich nicht durch den Erlass selbst ergeben, sondern können durch die Raumplanung vorbereitet werden.

Eine Aussage des Entwurfs (S. 56) ist letztlich positiv hervorzuheben:

„VR Rohstoffgewinnung/-sicherung Torf sind bei der Bestimmung der Flächenpotenzi-
ale [für die Windenergienutzung] nicht generell ausgeschlossen. Da der Torfabbau im Vergleich mit anderen Rohstoffabbauten in geringerer Mächtigkeit erfolgt und auch vom Flächenzuschnitt her eher flexibler ist als z. B. eine Nassauskiesung, steht er einer Nutzung durch Windenergie grundsätzlich nicht im gleichen Maße entgegen. – Insbesondere wenn bzw. soweit der Rohstoff vollständig ausgebeutet wurde.“

Die Landesregierung trifft hiermit eine wichtige Aussage für die Genehmigungspraxis in der regelmäßig Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung Windenergievorhaben pauschal entgegen gehalten werden. Zumindest in Niedersachsen verhindert der neue Windenergieerlass dies künftig. Letztlich bedarf es aber Gesetzesänderungen, gegebenenfalls sogar Verfassungsänderungen, um wirklich weiter zu kommen (dazu vertiefend: Maslaton, Führt die Beseitigung von Hemmnissen durch eine Staatszielbestimmung „Klimaschutz“ zur Realisierung der Energiewende?, NJ 2019, S. 427-432).