Tracking pixel Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Agrar-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Agrar-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe

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Auf Grund der COVID-19-Pandemie kommt es zu Erleichterungen bei der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft (GAP). So wurde die Frist für Zahlungsanträge im Rahmen der GAP um einen Monat verlängert, vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2020. Dadurch erhalten die Landwirte mehr Zeit, um ihre Anträge auf Direktzahlungen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums auszufüllen. Auch soll es zu weniger Vor-Ort-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben kommen. Unter den aktuellen Umständen muss gewährleistet werden, dass der physische Kontakt zwischen den Landwirten und Inspektoren auf ein Minimum begrenzt wird. Der Verzicht auf Kontrollen wird auch den Verwaltungsaufwand verringern und unnötige Verzögerungen vermeiden.

Nichtsdestotrotz darf nicht vergessen werden, dass die EU-Kommission für die nächste Förderungsperiode 2021 bis 2027 eine Kürzung der Direktzahlungen um 4,23 % plant. Wie sich nun aus den veröffentlichten Zahlen für das Haushaltsjahr 2019 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ergibt, sind nicht einzelne Landeswirtschaftsbetriebe, sondern Landesbetriebe, Kommunen und Erzeugungsorganisationen die größten Zuwendungsempfänger.

Für die deutschen Landwirte kann die geplante Kürzung einen Verlust von rund 12 € pro Hektar in der Basisprämie bedeuten. Nach den Vorschlägen der Kommission soll es zu einer Kürzung von rund 15 % des EU-Agrarhaushaltes auf 324 Mrd. € kommen, was dem Austritt des Vereinigten Königreichs (Nettobeitragszahler zum Haushalt) und Finanzierungsbedarf aufgrund neuer Prioritäten der EU (Migration, Außengrenzen, digitale Wirtschaft, Verkehr) geschuldet ist.

Die Kommission macht jedoch noch weitere Reformvorschläge bezüglich der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Bezüglich der Direktzahlungen schlägt sie vor, die Zahlungen ab einen Betrag von 60.000 € zu kürzen und eine verbindliche Obergrenze für Beträge über 100.000 € je Betrieb festzulegen. Weiter schlägt sie auch ein neues „Umsetzungsmodell“ für die gemeinsame Agrarpolitik vor. Die Kommission will die Umsetzung der europäischen Ziele, wie zum Beispiel die Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz oder die Stärkung der ländlichen Gebiete, mehr in die Verantwortung der Mitgliedsstaaten geben, sodass Detailregelungen zum Erreichen der Ziele künftig von den Mitgliedsstaaten festgelegt werden sollen. Dazu sollen die Mitgliedsstaaten eine nationalen „GAP-Strategie“ erarbeiten. Darin sollen auf Grundlage einer umfassenden Situationsanalyse sektor- bzw. gebietsbezogene Handlungsbedarfe ermittelt werden, die Förderprioritäten festlegen und die die zu ergreifenden Maßnahmen einschließlich der Förderkriterien beschreiben. In die GAP-Strategie soll ein System der Konditionalität aufgenommen werden, was bedeutet, das Direktzahlungen mit einer Verwaltungssanktion belegt werden soll, wenn gewisse von der EU vorgegebene Standards nicht eingehalten werden. Danach sollen die Anforderungen aus Cross Compliance angehoben und um die bisherigen „Greening“-Bedingungen erweitert werden.

Wenngleich die Reform noch nicht abgeschlossen ist, steht zu erwarten, dass die durchaus nicht beliebten unangekündigten Vor-Ort-Kontrollen im Zuge der Reform langfristig zunehmen werden. Wir informieren Sie über die aktuellsten Entwicklungen.