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Planungsregion Chemnitz stoppt die Windenergieplanung

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Die Unentschlossenheit der Bundespolitik führt zu Unsicherheiten auf regionaler Ebene. Der Planungsverband Region Chemnitz teilte daher kürzlich mit, die Planung für Windenergie gänzlich einzustellen, bis auf Bundes- und Landesebene Entscheidungen getroffen werden, die für mehr Rechtssicherheit für die Planung sorgen.

Auf Bundesebene werden derzeit Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung diskutiert, die mit Vorgaben für die Nutzung von Windkraft gekoppelt werden sollen. Unter anderem wird ein neuer § 35a BauGB einen pauschalen Abstand von 1000 Metern für Windenergieanlagen zu Wohnbebauung festlegen. Der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, SPD und Bündnis 90-Die Grünen für die Jahre 2019 bis 2024 in Sachsen sieht bereits vor, von einer den Ländern eingeräumten Ermächtigung, geringere Abstände vorzusehen, keinen Gebrauch zu machen, um die Akzeptanz der Bevölkerung für Windkraftanlagen zu steigern. Außerdem soll eine Nutzung der Windenergie im Wald ausgeschlossen werden.

Die Region Chemnitz fürchtet nun, dass weitere Bemühungen um eine beständige Planung der Windenergie schnell hinfällig werden könnten, wenn die geplanten Regelungen auf Bundes- und Landesebene wirklich erlassen werden. Tatsächlich sind Planungsverfahren langwierig. Es müssen unterschiedlichste Belange beachtet und gegeneinander abgewogen werden. Da diese Verfahren meist mehrere Jahre überdauern ist es verständlich, dass die Region Chemnitz nun die Windenergie zunächst von der restlichen Planung abgekoppelt hat. Bedauerlich ist jedoch, dass der Klimaschutz durch die Trägheit der Bundespolitik in der Warteschleife hängt.  Nicht nur die Kommunen sind verunsichert. Es besteht auch keine Planungssicherheit für die Errichtung von Windenergieanlagen. Da in der Region Chemnitz keine Fortschreibung der Regionalplanung erfolgt, gelten die Vorgaben von stark veralteten Regionalplänen, die teilweise aus dem Jahr 2000 stammen.

Es ist nun an der Bundes- und Landespolitik, für eine zuverlässige Planungssicherheit zu sorgen damit der Ausbau der Windenergie – nicht nur in Sachsen – endlich wieder Fahrt aufnehmen kann. Doch auch die Projektierer können Druck machen: Durch das Stellen von BImSchG-Anträgen kann der Handlungsdruck auf die Regionalplanung und die Landesregierung erhöht werden. Und: Auch den Kommunen steht ein Abweichungsrecht vom neuen § 35a BauGB zu.