Tracking pixel Bundesnetzagentur leitet neue Ausschreibungsrunde für Solaranlagen ein · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bundesnetzagentur leitet neue Ausschreibungsrunde für Solaranlagen ein

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Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite den nächsten Ausschreibungstermin für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin ist der 01.06.2017. Bis dahin können Gebote für Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Insgesamt ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW neu zu installierender Leistung. Der zulässige Höchstwert beträgt in dieser Ausschreibungsrunde 8,91 ct/kWh.

Abweichend von der regulären Flächenkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2017) sind in dieser Ausschreibungsrunde in begrenztem Umfang auch Gebote für Solaranlagen auf Acker-und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten zulässig. Dies gilt jedoch ausschließlich für Gebote, die sich auf Standorte in Baden-Württemberg und Bayern beziehen. Denn sowohl die baden-württembergische als auch die bayerische Landesregierung haben von der im EEG 2017 enthaltenen Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht (wir berichteten mit Newsletter vom 13.01.2017) und zwischenzeitlich eine Verordnung zur Freigabe entsprechender Landesflächen verabschiedet. Baden-Württemberg gibt danach Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in einem Umfang von bis zu 100 MW pro Jahr für Freiflächenanlagen frei. Bayern ermöglicht pro Kalenderjahr die Bezuschlagung von bis zu 30 Geboten für Acker- und Grünlandflächen, sofern es sich bei diesen nicht um Natura-2000-Gebiete oder ein geschütztes Biotop handelt.

Andere Bundesländer sehen eine solche Öffnung der Flächenkulisse bisher nicht vor. Demnach sind Gebote für Standorte außerhalb von Bayern und Baden-Württemberg insofern weiterhin auf die reguläre Flächenkulisse des EEG 2017 beschränkt, wonach Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen nicht förderfähig sind.

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