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Windenergie an Land: BWE legt Marktanalyse für das Jahr 2015 vor

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Zukünftiges Ausschreibungsmodell verunsichert die Branche

Der Bundesverband für Windenergie (kurz: BWE) hat am 27.01.2016 seine Marktanalyse für Windenergie an Land für das Jahr 2015 veröffentlicht (https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/2016/windenergie-land-analyse-deutscher-markt-2015). Mit einem Netto-Zubau von 3.535,8 Megawatt bzw. 1.115 Windenergieanlagen (kurz: WEA) ist das Jahr 2015 nach dem Rekordjahr 2014 mit einem Netto-Zubau von 4.385,9 Megawatt das zweiterfolgreichste Jahr für den Windenergieausbau an Land in Deutschland. Angesichts der Tatsache, dass sich die besonders hohen Vorjahreszahlen auf Vorzieheffekte und neue Flächenausweisungen zurückführen lassen, zeigt sich der BWE mit der aufgezeigten Entwicklung im Jahr 2015 zufrieden. Der kumulierte Anlagenbestand beläuft sich laut BWE in Deutschland somit auf derzeit 41.651,50 Megawatt installierte Leistung und 25.980 WEA an Land (Stand: 31.12.2015).

Flexibler Ausbaukorridor im Ausschreibungsdesign verunsichert Windbranche

Die positive Entwicklung der letzten Jahre hing insbesondere auch mit der relativ hohen Planungssicherheit für Projektierer und Betreiber zusammen, die mit der Einführung des Ausschreibungsmodells für WEA an Land aller Voraussicht nach zunichte gemacht wird. Die Bundesregierung hat bereits erste konkrete Vorstellungen zum Ausschreibungsdesign für WEA an Land im „Eckpunktepapier zur EEG-Novelle 2016“ vom 08.12.2015 vorgestellt. Demnach soll zu Lasten der Windenergie im Rahmen des Ausschreibungsmodells eine flexible Formel eingeführt werden, nach der die Ausschreibungsmenge für Windenergie an Land anhand der Ausbauzahlen der anderen erneuerbaren Energieträger jährlich neu festgelegt wird. Noch völlig unklar ist, wie sich die einzelnen Formelparameter genau bestimmen. Damit wendet sich die Bundesregierung von einem festen, planbaren Ausbaukorridor für Windenergie ab und verhindert jegliche Planungssicherheit für Windanlagenprojektierer. Auf Grundlage der Formel geht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie anfänglich von einer jährlichen Ausschreibungsmenge für Wind an Land von bis zu 2.900 Megawatt (brutto) aus, hält aber auch Ausschreibungsmengen von unter 2.000 Megawatt (brutto) nicht für ausgeschlossen, sodass in einem solchen Fall eine Mindestausschreibungsmenge von 2.000 Megawatt (brutto) pro Jahr vorgesehen ist. Ganz deutlich ist hier eine faktische Reduzierung des Wind-Ausbaus gegenüber dem gegenwärtigen Ausbaupfad (2.500 Megawatt netto) erkennbar, sowohl was den Ausbaupfad, als auch den tatsächlichen Ausbau betrifft. Der Unterschied von brutto- und netto-Werten liegt darin, dass sich die netto-Werte aus den um den Rückbau von alten Windenergieanlagen bereinigten brutto-Werten ergeben.

Verstärkter Anlagen-Rückbau ab 2021

Darüber hinaus ist ab dem Jahr 2021 mit einem verstärkten Rückbau von WEA zu rechnen: Zu diesem Zeitpunkt läuft die erste Förderperiode aus, was zum Rückbau nicht mehr rentabel zu betreibender Altanlagen führen wird. Insbesondere nach dem Wegfall des Repowering-Bonus im EEG 2014 wird sich eine Reinvestition in Altanlagen kaum noch lohnen, so dass der Gesetzgeber an dieser Stelle geeignete Maßnahmen ergreifen müsste, um einen Ausgleichseffekt für die dann wegfallende Leistung zu erzielen.

Vor diesem Hintergrund ist schon jetzt klar, dass die angestrebten Ausbaumengen viel zu niedrig angesetzt sind, um das selbstgesteckte Ausbauziel der Bundesregierung von 40 bis 45 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien im Jahr 2025 zu erreichen. Die Umstellung auf Ausschreibungen wird in jedem Fall für die Planer von Windenergieprojekten mit erheblichen Planungsunsicherheiten verbunden sein und gegenüber den Regelungen im EEG 2014 eine enorme Verschlechterung darstellen. Dies wird nach Lage der Dinge zu einer weiteren Entschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien führen.

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