Tracking pixel Einwände des DWD gegen Windenergie ungerechtfertigt: Baden-Württemberg veröffentlicht Gutachten · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einwände des DWD gegen Windenergie ungerechtfertigt: Baden-Württemberg veröffentlicht Gutachten

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Unlängst hat das Umweltministerium Baden-Württemberg die von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten (Fachgutachten und Rechtsgutachten) zur Frage der Vereinbarkeit zum Windenergieanlagen im näheren Umfeld von Wetterradaranlagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) veröffentlicht.

Insbesondere die aus den Gutachten hervorgehenden rechtlichen Erwägungen schließen sich der bereits seit mehreren Jahren argumentativ zu diesem Problem vorgetragenen Linien von MASLATON an (vgl. Newsletter „DWD bekommt Grenzen aufgezeigt“ v. 13.04.2015; „DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen“ v. 26.03.2015; MASLATON „Windenergieanlagen Rechtshandbuch“, 1. Auflage 2015, S. 57 ff.). Schon von Beginn an hat MASLATON im Zusammenhang mit den weitreichend vorgetragenen Einwänden gegen des DWD gegen Windenergieprojekte darauf hingewiesen, dass es weder eine pauschale Abstandsvorgabe aus internationalen Empfehlungen (sog. WMO-Empfehlungen) gäbe, die dazu führen, dass im Umkreis von 5 km um DWD-Radare Windenergieanlagen pauschal ausgeschlossen werden können, noch Höhenbeschränkungen zu fordern sind bis zu einer Entfernung von 15 km, die faktisch auf einen Ausbaustopp für moderne Windenergieanlagen hinauslaufen. Gleichermaßen ist seit jeher darauf hingewiesen worden, dass die Praxis des DWD im Rahmen von Genehmigungsverfahren lediglich auf das Hineinragen von Windenergieanlagen in die Radarstrahlung abzustellen, nicht genügt, um hieraus ein Hindernis für die Genehmigung von Windenergieanlagen zu begründen. Vielmehr ist es hierfür erforderlich, dass zum einen ganz genau und konkret durch den DWD dargelegt wird, welcher Art die entsprechenden Effekte für die Radaranlage sind und in welcher Häufigkeit diese vorkommen, um sodann auf der zweiten Stufe abschätzen zu können, welche Auswirkung sich daraus konkret für die spezifische Funktion der betroffenen Wetterradaranlage ergeben. Schließlich ist durch MASLATON auch bereits von Beginn an der Behauptung entgegengetreten worden, dem DWD komme in dieser Beurteilung ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, respektive sei der Vorhabenträger verpflichtet, nachzuweisen, dass seine Anlagen keine Auswirkungen auf die Wetterradaranlagen haben. Schließlich wurde ebenfalls beständig gefordert, dass bei der Frage, ob die Belange von Wetterradaranlagen der Genehmigung von Windenergieanlagen entgegenstehen, zu prüfen ist, ob die Vereinbarkeit von Windenergie und Wettervorhersage nicht durch Rückgriff auf mildere Maßnahmen (ggf. auch durch technische Maßnahmen der Selbsthilfe durch den DWD) herbeigeführt werden kann.

Alle diese Punkte sind nunmehr von dem Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltministeriums des Landes Baden-Württemberg aufgegriffen und geprüft worden. Bei dieser Prüfung kamen die Gutachter mit denselben Argumenten zu demselben Ergebnis wie auch schon MASLATON.

Es ist zu erwarten, dass nunmehr die Genehmigungspraxis durch diese erneute Bestätigung der bereits ständig vorgetragenen rechtlichen Erwägungen den recht pauschalen Einwänden durch den DWD deutlich kritischer gegenüber steht und sich somit die Ausbauperspektive – nicht nur in Baden-Württemberg – erheblich verbessert.

Rückfragen & weitere Informationen:
Dr. Peter Sittig, Prof. Dr. Martin Maslaton, Dr. Dana Kupke
Tel.: 0341/149500
E-Mail: martin@maslaton.de
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