Tracking pixel Der ENTSO-E-Netzkodex für alle Netznutzer durch die Mitgliedsstaaten der EU bestätigt · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der ENTSO-E-Netzkodex für alle Netznutzer durch die Mitgliedsstaaten der EU bestätigt

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Am 26.06.2015 wurde der Netzkodex für alle Netznutzer (Network-Code „Requirements for grid connection applicable to all generators“ - kurz: NC RfG). Gegenstand des NC RfG ist die Vereinheitlichung der Regelung zum Anschluss für alle Erzeugungsanlagen aufgrund transparenter und nicht diskriminierender Regelungen, um hierdurch einen Beitrag für den Europäischen Binnenmarkt zu leisten. Das zur Umsetzung und Verbindlichkeit notwendig durchzuführende Europäische Komitologieverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, in welchem die EU-Kommission durch Ausschüsse mit den 28 Vertretern der EU-Mitgliedstaaten verbindliche Regelungen erlassen kann, ohne dass es sich hierbei unmittelbar um ein Gesetz handelt. Insoweit werden Rechtsakte wie Richtlinien konkretisiert. Die Entwicklung des NC RfG wurde durch den Verbund der europäischen Regulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators – kurz: ACER) geleitet und vom Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber – Strom (European Network of Transmission System Operators for Electricity- kurz: ENTSO-E) durchgeführt.

Der NC RfG enthält eine Vielzahl technischer als auch rechtlicher Vorgaben, die durch die Netznutzer bzw. Kraftwerkbetreiber nach dessen Inkrafttreten zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund kategorisiert der NC RfG unterschiedliche Erzeugungsanlagen abhängig von deren Anlagenleistung beginnend mit einer Erzeugungsleistung von 800 Watt. Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von unter 800 Watt werden als nicht relevante Netznutzer eingestuft, sodass die Vorgaben des Netzwerk-Codex weitestgehend auf diese Erzeugungsanlagen nicht zur Anwendung geraten. Die weiteren Kategorien werden danach unterschieden, welche Leistung die Anlagen aufweisen, in welcher Spannungsebene die Erzeugungsanlagen und welchem Netzbereich sie angeschlossen werden.

Sofern Erzeugungsanlagen in den Anwendungsbereich des Netzwerk-Codex fallen, müssen die unterschiedlichen Erzeugungsanlagen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen wie beispielsweise die Frequenzhaltung, die Änderungsgeschwindigkeit zur Frequenzhaltung, die begrenzte Anpassung bei Unter- und Überfrequenzen, konstante Wirkleistung bei Frequenzschwankungen, maximale Reduzierung der Wirkleistung bei Niederfrequenz und die Anforderung an ferngesteuerte Einrichtungen zur Reduzierung der Wirkleistung.

Daneben sieht der Netzkodex auch Des Weiteren enthält der NC RfG Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen. Bisher vorgesehen sind Übergangsbestimmungen für bereits in Betrieb befindliche Erzeugungsanlagen sowie Erzeugungsanlagen, für die ein verbindlicher Kaufvertrag über die Errichtung vor Abschluss der Durchführung des Komitologieverfahrens vorgelegt wird und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des NC RfG in Betrieb genommen wurde.

Das Komitologieverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen, sondern muss nunmehr erst noch Europäische Parlament passieren, bevor der Netzwerk-Codex insgesamt angenommen ist. Im Anschluss daran beginnt die Integration dieser Netzkodizes auch ins nationale Recht. Kritisch kann gesehen werden, dass hohe Anforderungen auch bereits an kleine Erzeugungsanlagen gestellt werden, wobei fraglich bleibt, ob die Voraussetzungen des NC RfG tatsächlich die europäische Netzstabilität erhöhen. Herstellern und Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen ist zu empfehlen, möglichst frühzeitig die Anforderungen in die Produkt- und Projektentwicklung einzubeziehen und das Komitologieverfahren weiter zu verfolgen. Gerne informieren wir Sie zu diesem Thema.

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, herms@maslaton.de;
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, richter@maslaton.de;
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